Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Differenzbesteuerung auf Sammelposten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Differenzbesteuerung auf Sammelposten

    Grüße,

    ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung.

    In 2014 bin ich Kleinstunternehmer ohne Mwst Pflicht gewesen.

    Da es für mich in 2015 absehbar ist das ich die Umsatzgrenzen von 17.500€ überschreiten werde möchte ich ab diesen Geschäftsjahr mit der der Mwst Arbeiten.

    Ich betreibe einen An- und Verkauf mit Unterhaltungselektronik die ich beim Weiterverkauf Differenzbesteuern möchte. Mein Problem dabei ist das ich in den Meisten Fällen Sammelposten ankaufe wofür ich mir vom Privaten Verkäufer eine Ankaufsquittung unterschreiben lasse.
    In der Ankaufsquittung stehen Mein Name, Name des Verkäufers, Datum, Auflistung der Angekauften Artikel sowie der Gesamtpreis (die Artikel sind nicht mit einen einzelnen Preis versehen)

    Nun möchte ich die Artikel weiterverkaufen stehe aber vor dem Problem das ich einen Einkaufspreis für mehrere Artikel habe. Ein Beispiel hierfür:
    Ich kaufe von einer Privatperson für Summe X mehrere Artikel mit unterschiedlichen Wert ab.
    Nun verkaufe ich alle Positionen zeitlich versetzt einzeln weiter muss aber in meinen Rechnungsprogramm für die einzelnen Positionen einen Einkaufspreis angeben damit mir das Rechnungsprogramm das ganze Korrekt Differenzbesteuern kann.

    Wie mache ich es richtig und wie gebe ich die Belege danach beim Finanzamt/Steuerberater ab damit das ganze nachweislich seine Richtigkeit hat.


    Mit freundlichen grüßen

    #2
    AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

    Hallo.
    Das ganze solltest du mit einem Steuerberater besprechen. Steuerberatung ist nur den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten und hier nicht zulässig.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

      Zitat von Replaymao Beitrag anzeigen
      Grüße,

      ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung.

      In 2014 bin ich Kleinstunternehmer ohne Mwst Pflicht gewesen.
      ...............

      Wie mache ich es richtig und wie gebe ich die Belege danach beim Finanzamt/Steuerberater ab damit das ganze nachweislich seine Richtigkeit hat.


      Mit freundlichen grüßen
      Hallo Replaymao,

      Kleinunternehmer kann doch sein wer im Vorjahr die 17.500 Euro nicht überschreitet und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Das musst du einschätzen, du könntest 2015 auch noch als Kleinunternehmer weitermachen. Zur Frage der Differenzbesteuerung kann ich dir nur empfehlen, das mit einem Steuerberater zu klären -> siehe Elster-Tester

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

        Hilft das weiter?

        § 25 (4) Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt.

        Wenn der Einkaufspreis der einzelnen Gegenstände des Sammelpostens also geschätzt unter 500 Euro ist, dann sollte es mit der Gesamtdifferenz klappen.

        Ansonsten natürlich Steuerberater fragen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

        Kommentar


          #5
          AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

          Zitat von Replaymao Beitrag anzeigen
          Grüße,

          ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung.

          In 2014 bin ich Kleinstunternehmer ohne Mwst Pflicht gewesen.

          Da es für mich in 2015 absehbar ist das ich die Umsatzgrenzen von 17.500€ überschreiten werde möchte ich ab diesen Geschäftsjahr mit der der Mwst Arbeiten.
          Hallo,
          warum denn? richtig wäre wenn du voraussichtlich die 50.000 überschreitest. Die Formulierung des § ist doch eindeutig so ausgelegt.
          wenn dieses Jahr die 50.000 voraussichtlich nicht werden und im letzten Jahr die 17.500 nicht überschritten wurden.

          Mir wurde sogar mal gesagt (IHK, wenn du im nächsten Jahr wieder unter 17.500 bist und nur das eine Jahr drüber, kannst du in der Kleinunternehmerregelung bleiben. Ich glaube aber das gilt nur für außerplanmäßige Überschreitungen.

          Ich lege noch eins drauf:
          Wenn du die ü17.500 zwar überschreitest, aber planmäßig die 50.000 nicht erreichst...diese dann aber doch in den letzten 2 Wochen des Jahres erreichst, dann gilt für das Jahr auch noch die Befreiung und keine Nachzahlung wie manche unken.
          1. nicht voraussehbar
          2. dann auch nur geringfügig
          3. erst im letzten halben Monat
          __________________________________________________ ______________________-
          Ich würde gern ein neues Thema aufmachen, aber gerne auf das hier eingehen:

          Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
          Hilft das weiter?

          § 25 (4) Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt.

          Wenn der Einkaufspreis der einzelnen Gegenstände des Sammelpostens also geschätzt unter 500 Euro ist, dann sollte es mit der Gesamtdifferenz klappen.

          Ansonsten natürlich Steuerberater fragen.

          Mit freundlichen Grüßen
          Ist das denn so:

          Monat 1

          5000 Gesamtumsatz
          4000 Wareneinkäufe (und damit sind nicht die Einkaufwerte der Waren gemeint, die verkauft wurden, sondern allgemein, ja?)
          1000 Ausgaben für Portalgebühren, Versandkosten + Verp., Kreditzins, Kfz, Versicherungen
          Lebenshaltung mal vernachlässigt

          Jetzt wären demnach nur die 1000 zu betrachten? und hier auch noch abzüglich der Vorsteuer bei Versandkosten und Verp., Vers usw.... Eventuell auch bei Portalgebühren sofern man nicht seine Steuer ID hinterlegt hat?

          Kommentar


            #6
            AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

            Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. .
            Wenn du die 17.500 Umsatz überschreitest, unterliegst du im darauf folgenden Jahr der Regelbesteuerung.
            Dabei ist es irrelevant, ob du deinen Umsatz im Januar oder Dezember eingefahren hast! !
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

              Zitat von pinkpaul Beitrag anzeigen
              Hallo,
              warum denn? richtig wäre wenn du voraussichtlich die 50.000 überschreitest. Die Formulierung des § ist doch eindeutig so ausgelegt.
              wenn dieses Jahr die 50.000 voraussichtlich nicht werden und im letzten Jahr die 17.500 nicht überschritten wurden.

              Mir wurde sogar mal gesagt (IHK, wenn du im nächsten Jahr wieder unter 17.500 bist und nur das eine Jahr drüber, kannst du in der Kleinunternehmerregelung bleiben. Ich glaube aber das gilt nur für außerplanmäßige Überschreitungen.

              Ich lege noch eins drauf:
              Wenn du die ü17.500 zwar überschreitest, aber planmäßig die 50.000 nicht erreichst...diese dann aber doch in den letzten 2 Wochen des Jahres erreichst, dann gilt für das Jahr auch noch die Befreiung und keine Nachzahlung wie manche unken.
              1. nicht voraussehbar
              2. dann auch nur geringfügig
              3. erst im letzten halben Monat
              Aber wer will, kann auf die Kleinunternehmerregeleung des § 19 UStG verzichten, selbst wenn er angesichts der Vorjahresumsätze Kleinunternehmer sein würde.

              Zitat von pinkpaul Beitrag anzeigen
              __________________________________________________ ______________________-
              Ich würde gern ein neues Thema aufmachen, aber gerne auf das hier eingehen:



              Ist das denn so:

              Monat 1

              5000 Gesamtumsatz
              4000 Wareneinkäufe (und damit sind nicht die Einkaufwerte der Waren gemeint, die verkauft wurden, sondern allgemein, ja?)
              1000 Ausgaben für Portalgebühren, Versandkosten + Verp., Kreditzins, Kfz, Versicherungen
              Lebenshaltung mal vernachlässigt

              Jetzt wären demnach nur die 1000 zu betrachten? und hier auch noch abzüglich der Vorsteuer bei Versandkosten und Verp., Vers usw.... Eventuell auch bei Portalgebühren sofern man nicht seine Steuer ID hinterlegt hat?
              Nein. Die Differenzbesteuerung auf die Sammelposten bezieht sich natürlich nur auf diese Waren. Mit der Bedingung unter 500 Euro Einzelpreis.

              Also mal folgendes Beispiel:

              Verkauf 5000 Euro abzüglich Einkauf derartiger Waren 4000 Euro = 1000 Euro; BMGl = 1000 Euro / 1,19 = 840 Euro; USt = 159,60 Euro

              Sonstige Ausgaben, natürlich nur mit enthaltener deutscher Vorsteuer (also keine Versicherungen, keine Kreditzinsen, keine Steuern, nichts privates, keine im Ausland berechneten Kosten) z. B. 800 Euro, darin enthaltene VorSt = 800 Euro x 19 / 119 = 127,73 Euro

              Zu zahlende USt = 159,60 Euro ./. 127,73 Euro = 31,87 Euro.

              Der Wareneingang umfaßt als Sammelposten natürlich alle in dem Jahr im Rahmen der Differenzbesteuerung gekauften Artikel. Also auch die Sachen, die z. B. im Dezember eingekauft wurden, jedoch am 31.12., 24:00 Uhr noch auf Lager waren.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

              Kommentar


                #8
                AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                @ronald

                Option:
                Joa kann er, ja.

                Berechnung:

                Danke für die Antwort.
                Ja, daher mein doppeltes Fragezeichen. denn der Paragraph liest sich nicht ganz eindeutig. Wäre ja auch zu schön.
                Die Einkäufe zählen ja schon bei Gewerbesteuer und ggfs. Einkommenssteuer.

                Noch kurz zur Vorsteuer. Also die Versicherungssteuer zählt nicht als Vorsteuer? Ist ja keine MwSt, richtig?!? Das war als Steuer gemeint?

                Ändern wir mal das Beispiel:
                5000 Umsatz
                -----
                2000 Wareneinkauf auf diese Waren
                750 Plattformgebühr netto
                625 Versandkosten inkl. MwSt (99,79 MwSt, 525,21 netto... inkl. packmaterial und druck)
                625 Versandkosten ohne MwSt (DPAG)
                1000 Erlös

                davon gehen noch ab:
                100 Versicherungen diverse
                30 KfZ Steuer (nur fiktiv)
                30 Diesel mit MwSt
                40 Inst-Werkstatt Kfz brutto
                bei allen anderen ist nichts an Steuer dabei.

                ps.

                Kann man bei der Lagerhaltung nicht wählen zwischen Waren im Lager wenn bezahlt und wenn tatsächlich angekommen?
                oder gibts da nicht 10 Tage Spielraum nach dem 31.12.?

                - - - Aktualisiert - - -

                @elster-tester:


                Nun ja, was ist daran Unwahrheiten verbreiten???

                Zitat:

                Mir wurde sogar mal gesagt (IHK, wenn du im nächsten Jahr wieder unter 17.500 bist und nur das eine Jahr drüber, kannst du in der Kleinunternehmerregelung bleiben. Ich glaube aber das gilt nur für außerplanmäßige Überschreitungen.
                ----
                Daraus liest man normalerweise, dass ich das von jemanden von der IHK bekommen habe. Ich habe nirgends behauptet, dass es eine Tatsache ist.
                Ich persönlich würde mich da auch nicht drauf verlassen.

                die Info mit Dezember auf das Überschreiten der 50.000 Grenze aufs Vorjahr, sprich das ERSTE JAHR des Überschreitens der 17.500 bezogen.
                Es ging dabei um die Formulierung: IM AKTUELLEN JAHR VORAUSSICHTLICH 50.000 NICHT ÜBERSTEIGT!


                Also bitte auch korrekt meinen Inhalt wiedergeben, danke

                Und da ich auch mal schlaumeiern will:
                Deine Aussage ist auch nicht 100%ig korrekt.

                Denn wer schon voraussichtlich die 50.000 überschreitet, auch wenn er im Vorjahr nur unter 17.500 hatte, fällt schon IN DIESEM JAHR in die Besteuerung und nicht erst im Folgejahr.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                  Guten Abend,
                  und was hat das ganze nun mit ElsterFormular oder ElsterOnline zu schaffen?
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                    Was und wie und wo für -> Steuererklärungen -> ELSTERformular?

                    dann war ja die Eingangsfrage schon nicht richtig?

                    -----------------------------------------------------------

                    @ Ronald noch mal

                    ich habe hier im Netz ein Beispiel, welches mich erst zu der Frage geführt hatte:

                    Beispiel 6:
                    Ein gewerblicher Wiederverkäufer kauft im Jahr 01 drei Gebrauchtgegenstände zu Preisen von 300 Euro für Gegenstand 1, 200 Euro Gegenstand 2 und 400 Euro Gegenstand 3 ein, also insgesamt 900 Euro. Er verkauft diese Gegenstände in unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen. Gegenstand 1 verkauft er für 400 Euro im Jahr 01. Die Gegenstände 2 und 3 werden jeweils im Jahr 02 für 300 Euro und für 500 Euro verkauft.
                    Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung im Besteuerungszeitraum 01 ergibt sich ein negativer Differenzbetrag (der mit Null angesetzt wird), so dass keine Steuer zu entrichten ist. Im Besteuerungszeitraum 02 entsteht ein Differenzbetrag zwischen Einkaufspreisen und Verkaufspreisen von 800 Euro, da keine Wareneinkäufe im Jahr 02 erfolgen. Der Umsatzsteuerbetrag in Höhe von 127,73 Euro ist aus dem Gesamtverkaufspreis von 800 Euro herauszurechnen. Bei Anwendung der Differenzbesteuerung für jeden einzelnen Vorgang des Einkaufs und Verkaufs ist die Umsatzsteuerbelastung jeweils auf 100 Euro abzustimmen und beträgt dann insgesamt lediglich 47,90 Euro (100 Euro + 100 Euro + 100 Euro= 300 Euro, darin enthalten 19 % Umsatzsteuer = 47,90 Euro).
                    Ende

                    Demnach gelten dann doch alle Einkäufe und Verkäufe in dem Besteuerungszeitraum und nicht nur die verkauften Artikel und deren Einkaufswerte?
                    Zuletzt geändert von pinkpaul; 17.08.2015, 20:32.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                      ***dftT****
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                        ***dftT****
                        ich lach mich kaputt oder dich aus. Recherchiere mal was das ist.
                        also einmal an die eigene Nase fassen...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Differenzbesteuerung auf Sammelposten

                          Um dann also Deine Frage zu beantworten: es wird alles steuerlich genauso behandelt wie bei den Papierformularen.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X