Hallo,
folgende Situation: ich bin ein Angestellter mit ca. 36500 Jahreseinkommen (brutto). Meine Ehefrau hat im September 2014 eine freiberufliche Tätigkeit als Musiklehrerin aufgenommen (als Honorarkraft bei einer privaten Musikschule). Vor diesem Zeitpunkt war sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen. Im November 2014 wurde sie auch als Freiberuflerin steuerlich erfasst. In Folge dessen haben wir im Dezember 2014 eine neue gemeinsame Steuernummer vom Finanzamt bekommen (wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt). Es hat sich aber ergeben, dass meine Frau im ganzen Jahr 2014 insgesamt lediglich 230 € verdient hat. Nun zu meinen bescheidenen Fragen:
1. Nach meinem Verständnis darf ich also in unserer gemeinsamen Steuererklärung 2014 für meine Frau gar nichts eintragen, da ihr gesamtes Jahreseinkommen für dieses Jahr unter 410 € liegt. (Auch ich habe außer meiner o. g. Angestelltentätigkeit nach wie vor keine weiteren Einkünfte). Mit anderen Worten, unsere Steuererklärung 2014 wäre weiterhin eine reine Arbeitnehmer- Steuererklärung, ohne dass irgendwelche Formulare für Freiberufliche zusätzlich noch ausgefüllt werden müssen etc. (?) STIMMT DAS? Oder verstehe ich da etwas falsch?
2. Falls meine Vorstellungen bezüglich der Frage eins korrekt sind: Wir dürften unsere Steuererklärung 2014, so wie in den Vorjahren, ausdrucken und per Post an das Finanzamt senden (also, keine Pflicht zur digitalen Übermittlung). Oder?
Vorab vielen Dank für Eure Tipps!
folgende Situation: ich bin ein Angestellter mit ca. 36500 Jahreseinkommen (brutto). Meine Ehefrau hat im September 2014 eine freiberufliche Tätigkeit als Musiklehrerin aufgenommen (als Honorarkraft bei einer privaten Musikschule). Vor diesem Zeitpunkt war sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen. Im November 2014 wurde sie auch als Freiberuflerin steuerlich erfasst. In Folge dessen haben wir im Dezember 2014 eine neue gemeinsame Steuernummer vom Finanzamt bekommen (wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt). Es hat sich aber ergeben, dass meine Frau im ganzen Jahr 2014 insgesamt lediglich 230 € verdient hat. Nun zu meinen bescheidenen Fragen:
1. Nach meinem Verständnis darf ich also in unserer gemeinsamen Steuererklärung 2014 für meine Frau gar nichts eintragen, da ihr gesamtes Jahreseinkommen für dieses Jahr unter 410 € liegt. (Auch ich habe außer meiner o. g. Angestelltentätigkeit nach wie vor keine weiteren Einkünfte). Mit anderen Worten, unsere Steuererklärung 2014 wäre weiterhin eine reine Arbeitnehmer- Steuererklärung, ohne dass irgendwelche Formulare für Freiberufliche zusätzlich noch ausgefüllt werden müssen etc. (?) STIMMT DAS? Oder verstehe ich da etwas falsch?
2. Falls meine Vorstellungen bezüglich der Frage eins korrekt sind: Wir dürften unsere Steuererklärung 2014, so wie in den Vorjahren, ausdrucken und per Post an das Finanzamt senden (also, keine Pflicht zur digitalen Übermittlung). Oder?
Vorab vielen Dank für Eure Tipps!
Kommentar