Hallo, ich habe 2014 einen Arbeitsgerichtsprozess gewonnen. Mir wurde dann ein Betrag ausgezahlt der mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wurde. Als Zeitraum wurde 01.01.-31.05. bescheinigt.
Ich habe jetzt gedacht ich erstelle meine ganz normale Erklärung vom 01.01.-31.12. und dann erstelle ich eine zweite Seite und schreibe da dann 01.01.-31.05. ein.
Aber ich glaube das kann so nicht stimmen. Es Werden mir zwar keine Fehler angezeigt aber der Erstattungsbetrag ist viel geringer als sonst obwohl wir ja einen Teil der Einnahmen mit 6 versteuert haben...
Muss der Betrag viell. als Sondereinnahme oder so eingegeben werden weil der Zeitraum der bescheingt wurde stimmt ja nicht (01.01.-31.05.) es war ja eine Einmalzahlung.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen falls das verständlich war
Vielen Dank 😉
Ich habe jetzt gedacht ich erstelle meine ganz normale Erklärung vom 01.01.-31.12. und dann erstelle ich eine zweite Seite und schreibe da dann 01.01.-31.05. ein.
Aber ich glaube das kann so nicht stimmen. Es Werden mir zwar keine Fehler angezeigt aber der Erstattungsbetrag ist viel geringer als sonst obwohl wir ja einen Teil der Einnahmen mit 6 versteuert haben...
Muss der Betrag viell. als Sondereinnahme oder so eingegeben werden weil der Zeitraum der bescheingt wurde stimmt ja nicht (01.01.-31.05.) es war ja eine Einmalzahlung.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen falls das verständlich war
Vielen Dank 😉
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