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Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

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    Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits im Forum gesucht - aber leider nichts passendes zu meinem Fall gefunden.
    Ich kann ja auch freiwillig meine Steuer abgeben, es geht mir um die Fahrtkosten für 2013 von daheim zur Uni.
    Ich bin jeden Tag gependelt.

    Meine Frage: WO im FORMULAR ELSTER (Software) muss ich denn nun die Fahrtkosten eintragen?
    Meine Idee: Anlage N Punkt 31, 43 oder 48? Oder gar wo anders?


    Ich bin euch jetzt schon dankbar für die Hilfe.


    Hummelchen

    #2
    AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

    Erstmal hat das nichts mit dem Ausstellen von LStB durch AG zu tun, weswegen ich den Thread verschoben habe. Augen auf bei der Forenwahl.

    2013 galt noch das Konzept der regelmäßigen Arbeitsstätte. Dies ist die Uni nicht, zumindest nicht für die Studierenden, da die Uni nicht deren AG ist.

    43 ist häusliches Arbeitszimmer, wahrscheinlich meinst du 44. Ob da oder in 48, egal. Hauptsache, du bist dir sicher, dass es sich wirklich um Werbungskosten handelt, was beim Studium nicht selbstverständlich ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Erstmal hat das nichts mit dem Ausstellen von LStB durch AG zu tun, weswegen ich den Thread verschoben habe. Augen auf bei der Forenwahl.

      2013 galt noch das Konzept der regelmäßigen Arbeitsstätte. Dies ist die Uni nicht, zumindest nicht für die Studierenden, da die Uni nicht deren AG ist.

      43 ist häusliches Arbeitszimmer, wahrscheinlich meinst du 44. Ob da oder in 48, egal. Hauptsache, du bist dir sicher, dass es sich wirklich um Werbungskosten handelt, was beim Studium nicht selbstverständlich ist.

      Erst einmal vielen Dank fürs verschieben - bin noch nicht so "forensicher"

      Ich weiß nicht, ob das jetzt direkt Werbungskosten sind, aber ich dachte dass ich die Fahrtkosten doch steuerlich absetzen kann, oder liege ich hier falsch?

      Vielen lieben Dank im Voraus!

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        #4
        AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

        Hallo,

        bei Erststudium sind es Sonderausgaben (kein Verlustvortrag)
        bei Zweitstudium/berufl.Fortbildung sind es Werbungskosten (Master)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          bei Erststudium sind es Sonderausgaben (kein Verlustvortrag)
          bei Zweitstudium/berufl.Fortbildung sind es Werbungskosten (Master)

          Gruß FIGUL
          Hallo und danke für die Antwort,
          es ist das Erststudium.

          1) Gilt das mit den Sonderausgaben dann für 2013 & 2014? (Bin mir nicht sicher, ob es da irgendwelche Änderungen gab...)

          2) Was ist Verlustvortrag?

          3) Ich befinde mich jetzt im Mastersemester, dann sind es Werbungskosten?

          Danke undLG
          Hummelchen

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            #6
            AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

            zu 1) ja
            zu 2) Summe der Einkünfte geringer als die Werbungskosten. Die negativen Einkünfte werden auf das Folgejahr übertragen. Mindern also das zu versteuernde Einkommen.
            zu 3) ja

            Einfach im Internet mal stöbern

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              zu 1) ja
              zu 2) Summe der Einkünfte geringer als die Werbungskosten. Die negativen Einkünfte werden auf das Folgejahr übertragen. Mindern also das zu versteuernde Einkommen.
              zu 3) ja

              Einfach im Internet mal stöbern

              Gruß FIGUL
              Hi,
              top 1a.

              Zu 2) ich habe keine Einkünfte, ist das für mich überhaupt interessant?

              Danke schonmal.

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                #8
                AW: Steuer 2013 Student freiwillige Abgabe

                Hallo,

                zu 2)
                ja, eben. Du hast 2015 keine Einkünfte aber WK.(Master) Ergibt negative Einkünfte Vortrag auf Folgejahr.
                Hattest du 2013 und 2014 ebenfalls keine Einkünfte, vielmehr keine Steuern bezahlt, kannst du dir die Arbeit sparen (Sonderausgabenabzug)
                Gib mal oben rechts ins Suchfeld Verlustvortrag ein.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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