Ich habe im September 2014 eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis angefangen, die unter die Übungsleiterpauschale fällt. Ich kann die Rechnungen an diese gemeinnützige Organisation selbst schreiben und bekomme entsprechend erst danach das Honorar ausgezahlt. Nun habe ich meine Rechnung für die Tätigkeit im November und Dezember 2014 zwar im Dezember 2014 noch abgeschickt und sie auch entsprechend datiert, das Geld habe ich aber erst im Januar 2015 auf meinem Konto gehabt. Muss ich nun den Betrag bei der Steuererklärung 2014 oder erst 2015 angeben? Ich werde wahrscheinlich nicht mehr als 2400 Euro jährlich bekommen, aber wenn ich nun die Leistungen aus dem Jahr 2014 mit anrechnen muss, wird es eng.
Von diesem Zuflussprinzip habe ich nur zufällig in einem anderen Forum gelesen und weiss auch nicht, ob das stimmt. Hat jemand den Gesetzestext dazu, dass es tatsächlich so ist?
Und wenn das so stimmt, dann könnte man sich doch bis 2400 Euro alles in einem Jahr auszahlen lassen und wartet mit der Auszahlung des Restbetrages, der über die 2400 Euro fällt einfach bis zum nächsten Kalenderjahr ab, unabhängig davon, wann man die Leistung erbracht hat?!
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Von diesem Zuflussprinzip habe ich nur zufällig in einem anderen Forum gelesen und weiss auch nicht, ob das stimmt. Hat jemand den Gesetzestext dazu, dass es tatsächlich so ist?
Und wenn das so stimmt, dann könnte man sich doch bis 2400 Euro alles in einem Jahr auszahlen lassen und wartet mit der Auszahlung des Restbetrages, der über die 2400 Euro fällt einfach bis zum nächsten Kalenderjahr ab, unabhängig davon, wann man die Leistung erbracht hat?!
Liege ich damit richtig?
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