Hallo,
ich habe Frage zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen).
Ich habe 2014 als Service Techniker 223 Tage in Süd Korea gearbeitet. Habe beim koreanischen Finanzamt Steuerbefreiung beantrag und diese nun auch bekommen (Dokumente mit Übersetzung und Stempel).
Nun bin ich gerade am ausfüllen meiner Einkommensteuererklärung. Ich müsste ja meine gesamte bezahlte Lohnsteuer von 2014 zurückbekommen.
Ich denke ich muss dies in der Anlage N-AUS eintragen. Aber irgendetwas mache ich falsch, da die Software mir immer ein völlig anderes Ergebnis ausrechnet.
Wie und wo muss ich das mit der Auslandsarbeit und Arbeitstage eintragen, damit ich meine gesamte Lohnsteuer erstattet bekomme?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe
Gruß Sascha
ich habe Frage zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen).
Ich habe 2014 als Service Techniker 223 Tage in Süd Korea gearbeitet. Habe beim koreanischen Finanzamt Steuerbefreiung beantrag und diese nun auch bekommen (Dokumente mit Übersetzung und Stempel).
Nun bin ich gerade am ausfüllen meiner Einkommensteuererklärung. Ich müsste ja meine gesamte bezahlte Lohnsteuer von 2014 zurückbekommen.
Ich denke ich muss dies in der Anlage N-AUS eintragen. Aber irgendetwas mache ich falsch, da die Software mir immer ein völlig anderes Ergebnis ausrechnet.
Wie und wo muss ich das mit der Auslandsarbeit und Arbeitstage eintragen, damit ich meine gesamte Lohnsteuer erstattet bekomme?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe
Gruß Sascha
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