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Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

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    Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

    Hallo,
    ich habe Frage zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen).
    Ich habe 2014 als Service Techniker 223 Tage in Süd Korea gearbeitet. Habe beim koreanischen Finanzamt Steuerbefreiung beantrag und diese nun auch bekommen (Dokumente mit Übersetzung und Stempel).
    Nun bin ich gerade am ausfüllen meiner Einkommensteuererklärung. Ich müsste ja meine gesamte bezahlte Lohnsteuer von 2014 zurückbekommen.
    Ich denke ich muss dies in der Anlage N-AUS eintragen. Aber irgendetwas mache ich falsch, da die Software mir immer ein völlig anderes Ergebnis ausrechnet.
    Wie und wo muss ich das mit der Auslandsarbeit und Arbeitstage eintragen, damit ich meine gesamte Lohnsteuer erstattet bekomme?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe

    Gruß Sascha

    #2
    AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Das ist in Deutschland nur den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten.

    Wenn dein Arbeitslohn in Korea nach DBA steuerfrei war, liegt aber die Vermutung nahe, dass der Arbeitslohn dann in Deutschland voll steuerpflichtig ist.

    Aber wie gesagt, du solltest dich beim Steuerberater informieren.
    Mfg

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      #3
      AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

      Wieso hattest Du denn überhaupt einen Anspruch auf Steuerfreistellung in Korea ? Erscheint mir eigentlich eher ungewöhnlich, der Normalfall ist eher anders herum.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

        Der koreanische Staat verzichtet auf meine Steuern und ich bin trotzdem steuerfrei in Deutschland. Ein Kollege der leider nicht mehr bei mir in der Firma ist hat so letztes Jahr seine komplette Lohnsteuer zurück erhalten.

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          #5
          AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

          dass was in beiden Staaten steuerfrei sein soll ist so ungewöhnlich, dass sich da schon ein Steuerberater mit beschäftigen sollte. Offensichtlich geht es ja auch um viel Geld.

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            #6
            AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

            Kann ich mich nur anschließen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Doppelbesteuerungsabkommen Probleme

              Ja dann wird mir nichts anderes übrig bleiben. Im März komm ich ja wieder aus Korea Heim. Dann werde ich zum Steuerberater gehen.

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