Hallo liebe leute,
ich bin derzeitig Student im 7. Semester und habe eine Berufsausbildung vor dem Studium abgeschlossen. Dezember 2014 habe ich mir ein Laptop gekauft, da ich für das Studium die Seminararbeiten schreiben musste und zukünftig auch meine Bachelorarbeit schreiben muss. Ich entschied mich für den Kauf eines Laptops, da ich viel rumreise.
Ich haber daher 2 Fragen zur Steuererklärung. Der Laptop kostete mit Versand 223 €
1. Es handelt sich bei mir um eine Zweitausbildung richtig? - da ich vorher eine berufsausbildung abgeschlossen habe. Trage ich nun die 223 € unter die Werbungskosten auf S. 2 zeile 41 ein?
oder handelt es sich hierbei um Sonderausgaben, also: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?
2. Der Laptopt kostet 223€, also unter 410 €, ich entschied mich für ein günstigen Laptop, da ich ihn wirklich nur für das schreiben brauche oder mitschriften währen der Vorlesung. also private Nutzung fällt hier eig. komplett weg, da ich daheim einen PC stehen habe, da ein PC nicht mobil einsetzbar ist, verwende ich für das Studium nur den Laptop. Gilt das als 100%ige berufliche Nutzung? Wenn Ja, wie kann ich es dem Finanzamt beibringen dass es sich dabei um eine reine berufliche Nutzung handelt? Wird der komplette betrag erstattet? oder wird auch hier durch 36 Monate geteilt?
Ich habe die letzten Tage viel gegooglet und geschaut und gelesen, jedoch stehen soviel halbwahrheiten im Internt und jeder Fall ist für sich anders..
daher sehe ich das als meine letzte Möglichkeit !
Vielen Dank im voraus!
grüße
ich bin derzeitig Student im 7. Semester und habe eine Berufsausbildung vor dem Studium abgeschlossen. Dezember 2014 habe ich mir ein Laptop gekauft, da ich für das Studium die Seminararbeiten schreiben musste und zukünftig auch meine Bachelorarbeit schreiben muss. Ich entschied mich für den Kauf eines Laptops, da ich viel rumreise.
Ich haber daher 2 Fragen zur Steuererklärung. Der Laptop kostete mit Versand 223 €
1. Es handelt sich bei mir um eine Zweitausbildung richtig? - da ich vorher eine berufsausbildung abgeschlossen habe. Trage ich nun die 223 € unter die Werbungskosten auf S. 2 zeile 41 ein?
oder handelt es sich hierbei um Sonderausgaben, also: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?
2. Der Laptopt kostet 223€, also unter 410 €, ich entschied mich für ein günstigen Laptop, da ich ihn wirklich nur für das schreiben brauche oder mitschriften währen der Vorlesung. also private Nutzung fällt hier eig. komplett weg, da ich daheim einen PC stehen habe, da ein PC nicht mobil einsetzbar ist, verwende ich für das Studium nur den Laptop. Gilt das als 100%ige berufliche Nutzung? Wenn Ja, wie kann ich es dem Finanzamt beibringen dass es sich dabei um eine reine berufliche Nutzung handelt? Wird der komplette betrag erstattet? oder wird auch hier durch 36 Monate geteilt?
Ich habe die letzten Tage viel gegooglet und geschaut und gelesen, jedoch stehen soviel halbwahrheiten im Internt und jeder Fall ist für sich anders..
daher sehe ich das als meine letzte Möglichkeit !
Vielen Dank im voraus!
grüße
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