Kann ich nach Abgabe der Steuererklärung geänderte Daten nachreichen, in meiner elektr. Steuerbescheinigung sind Angaben enthalten, welche ich nicht kenne und der Meinung bin, dass sie nicht richtig sind. Musste diese aber angeben, da sie gemeldet waren. Wird der Bescheid im nachhinein geändert?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen
Einklappen
X
-
AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen
Steuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV
stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlich (es müsste dann doch eine Gutschrift nach Nettoberechnung erfolgen?)
Änderung habe ich bei Lohnbuchhaltung eingereicht, Buchhalterin ist krank, kann dauern, wollte trotzdem einreichen und muss dazu wissen ob eine Erklärung später geändert werden kannZuletzt geändert von ckl285; 28.02.2015, 10:23.
Kommentar
-
AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen
Nachdem die Finanzämter m. W. angehalten sind, die Erklärungen auf Grundlage der übermittelten Bescheinigungen zu prüfen, wird Unkenntnis nicht reichen.in meiner elektr. Steuerbescheinigung sind Angaben enthalten, welche ich nicht kenne und der Meinung bin, dass sie nicht richtig sind
Wenn es um das Jahr 2014 geht, hat in einigen Bundesländern die Bearbeitung schon begonnen.
- - - Aktualisiert - - -
Solche Fragen müssen zunächst mit dem Arbeitgeber und nicht mit dem Finanzamt abgeklärt werden.Steuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlichFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen
Ob du steuerfreie Beiträge oder steuerfreie Zuschüsse zur GKV kriegst, hängt davon ab, ob du gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert bist. Auch im zweiten Fall kann der AG den AN-Anteil vom Netto abziehen und den Gesamtbeitrag an die GKV zahlen, würde dann aber in der LStB den Gesamtbeitrag als AN-Anteil und den AG-Anteil als steuerfreien Zuschuss ausweisen, auch wenn der AN in seiner Lohnabrechnung eigentlich keinen Unterschied zwischen Plicht- und freiwilliger GKV merkt.Zitat von ckl285 Beitrag anzeigenSteuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV
stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlich (es müsste dann doch eine Gutschrift nach Nettoberechnung erfolgen?)
Kommentar

Kommentar