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Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

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    Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

    Kann ich nach Abgabe der Steuererklärung geänderte Daten nachreichen, in meiner elektr. Steuerbescheinigung sind Angaben enthalten, welche ich nicht kenne und der Meinung bin, dass sie nicht richtig sind. Musste diese aber angeben, da sie gemeldet waren. Wird der Bescheid im nachhinein geändert?

    #2
    AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

    Welcher Bescheid? Kannst Du erst Mal den Sachverhalt erläutern? Wann abgegeben? Welche Software? Um welches Jahr geht's? Wann ist der Bescheid ergangen? Welche Daten sind denn falsch?

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      #3
      AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

      Steuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV
      stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlich (es müsste dann doch eine Gutschrift nach Nettoberechnung erfolgen?)
      Änderung habe ich bei Lohnbuchhaltung eingereicht, Buchhalterin ist krank, kann dauern, wollte trotzdem einreichen und muss dazu wissen ob eine Erklärung später geändert werden kann
      Zuletzt geändert von ckl285; 28.02.2015, 11:23.

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        #4
        AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

        in meiner elektr. Steuerbescheinigung sind Angaben enthalten, welche ich nicht kenne und der Meinung bin, dass sie nicht richtig sind
        Nachdem die Finanzämter m. W. angehalten sind, die Erklärungen auf Grundlage der übermittelten Bescheinigungen zu prüfen, wird Unkenntnis nicht reichen.

        Wenn es um das Jahr 2014 geht, hat in einigen Bundesländern die Bearbeitung schon begonnen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Steuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlich
        Solche Fragen müssen zunächst mit dem Arbeitgeber und nicht mit dem Finanzamt abgeklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Änderungen von Angaben in Steuererklärung nachreichen

          Zitat von ckl285 Beitrag anzeigen
          Steuerbescheinigung 2014 Ziffer 24. steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzl KV und PV
          stehen mir nach meinem Kenntnisstand nicht zu und sind auch nicht in lfd. Lohnabrechnungen ersichtlich (es müsste dann doch eine Gutschrift nach Nettoberechnung erfolgen?)
          Ob du steuerfreie Beiträge oder steuerfreie Zuschüsse zur GKV kriegst, hängt davon ab, ob du gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert bist. Auch im zweiten Fall kann der AG den AN-Anteil vom Netto abziehen und den Gesamtbeitrag an die GKV zahlen, würde dann aber in der LStB den Gesamtbeitrag als AN-Anteil und den AG-Anteil als steuerfreien Zuschuss ausweisen, auch wenn der AN in seiner Lohnabrechnung eigentlich keinen Unterschied zwischen Plicht- und freiwilliger GKV merkt.

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