Hallo zusammen,
durch die Änderungen des Reisekostenrechts bin ich dieses Jahr schwer verwirrt.
Ich arbeite im ambulant betreuten Wohnen, d.h. ähnlich eines Pfelgedienstes suche ich meine Klienten in ihrer Wohnung auf und benutze hierfür meinen eigenen PKW. Die Strecken, die ich vom 1. Klient an bis zum letzten zurücklege bekomme ich vom AG erstattet. Ich habe keine vom AG festgelegte 1. Tätigkeitsstätte und in den letzten Jahren bei der Steuererklärung mittels einer Bescheinigung meines AGs die Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht.
Nun finde ich aber keine Möglichkeit mehr, diese anzugeben? gebe ich diese nun bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit an? Einfach in der Zeile Reisekosten usw. aufführen "EInsatzwechseltätigkeit 218 Tage x 44 km (Hin und zurück) x 0,30€" ??
Oder ist die Einsatzwechseltätigkeit entfallen?
Vllt kann ja jemand den Knoten in meinem Kopf entwirren...
Vielen Dank
Sandra
durch die Änderungen des Reisekostenrechts bin ich dieses Jahr schwer verwirrt.
Ich arbeite im ambulant betreuten Wohnen, d.h. ähnlich eines Pfelgedienstes suche ich meine Klienten in ihrer Wohnung auf und benutze hierfür meinen eigenen PKW. Die Strecken, die ich vom 1. Klient an bis zum letzten zurücklege bekomme ich vom AG erstattet. Ich habe keine vom AG festgelegte 1. Tätigkeitsstätte und in den letzten Jahren bei der Steuererklärung mittels einer Bescheinigung meines AGs die Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht.
Nun finde ich aber keine Möglichkeit mehr, diese anzugeben? gebe ich diese nun bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit an? Einfach in der Zeile Reisekosten usw. aufführen "EInsatzwechseltätigkeit 218 Tage x 44 km (Hin und zurück) x 0,30€" ??
Oder ist die Einsatzwechseltätigkeit entfallen?
Vllt kann ja jemand den Knoten in meinem Kopf entwirren...
Vielen Dank
Sandra
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