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Einsatzwechseltätigkeit??

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    Einsatzwechseltätigkeit??

    Hallo zusammen,

    durch die Änderungen des Reisekostenrechts bin ich dieses Jahr schwer verwirrt.
    Ich arbeite im ambulant betreuten Wohnen, d.h. ähnlich eines Pfelgedienstes suche ich meine Klienten in ihrer Wohnung auf und benutze hierfür meinen eigenen PKW. Die Strecken, die ich vom 1. Klient an bis zum letzten zurücklege bekomme ich vom AG erstattet. Ich habe keine vom AG festgelegte 1. Tätigkeitsstätte und in den letzten Jahren bei der Steuererklärung mittels einer Bescheinigung meines AGs die Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht.
    Nun finde ich aber keine Möglichkeit mehr, diese anzugeben? gebe ich diese nun bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit an? Einfach in der Zeile Reisekosten usw. aufführen "EInsatzwechseltätigkeit 218 Tage x 44 km (Hin und zurück) x 0,30€" ??
    Oder ist die Einsatzwechseltätigkeit entfallen?

    Vllt kann ja jemand den Knoten in meinem Kopf entwirren...

    Vielen Dank
    Sandra

    #2
    AW: Einsatzwechseltätigkeit??

    Wenn dir dein Arbeitgeber alle Aufwendungen für die Fahrten erstattet, dann hast du keinen Aufwand und darfst gar nichts für die Fahrten in der Steuererklärung angeben.

    Ansonsten wäre es Zeile 49-51.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.03.2015, 07:36.
    Mfg

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      #3
      AW: Einsatzwechseltätigkeit??

      Hallo,

      die Fahrt ZUM ersten Kunden und die Fahrt VOM letzten Kunden ist Dienstreise (kriegst du auch nicht erstattet)
      Vergiss Verpflegungsmehraufwand nicht

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Einsatzwechseltätigkeit??

        Naja, aber irgendeine Entfernungspauschale muss ich doch bekommen.
        die letzten Jahre gab es die Möglichkeit der Einsatzwechseltätigkeit, da konnte ich die doppelte Entfernungspauschale geltend machen
        Dieses Jahr weiß ich eben nicht, ob es das zum einen noch gibt (einige Google-Ergebnisse sagen ja) und wo ich das eintragen soll


        den Verpflegungsmehraufwand hab ich bedacht, danke aber fürs erinnern

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          #5
          AW: Einsatzwechseltätigkeit??

          Ob das jetzt Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit genannt wird, ist doch belanglos, es sind immer 30 Cent je gefahrenen Kilometer.

          Die Zeitgrenzen für Verpflegungsmehraufwand und die Höhe der Pauschalen haben sich 2014 geändert. Ich weise nur deshalb darauf hin, weil das Thema hier unter Allgemein gestartet wurde.
          In ElsterFormular sind diese Änderungen natürlich bereits richtig hinterlegt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einsatzwechseltätigkeit??

            Hallo,

            Zitat von dir:"Die Strecken, die ich vom 1. Klient an bis zum letzten zurücklege bekomme ich vom AG erstattet. Ich habe keine vom AG festgelegte 1. Tätigkeitsstätte und in den letzten Jahren bei der Steuererklärung mittels einer Bescheinigung meines AGs die Einsatzwechseltätigkeit geltend gemacht."
            Deshalb schrieb ich:
            "die Fahrt ZUM ersten Kunden und die Fahrt VOM letzten Kunden ist Dienstreise."
            Also diese Kilometer gibst du an. (bekommst du ja NICHT vom AG erstattet)
            Die Fahrten von Kunde zu Kunde bekommst du erstattet.
            Taucht diese Fahrtkostenerstattung auf deiner Lst-Bescheinigung auf?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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