Ich habe im Jahr 2012 als Ausgleich für meinen Vorruhestand ein Betrag bekommen, der versteuert wurde.
Nun hat sich in meiner Vorruhestandsregelung was geändert und ich muss den Betrag an den Arbeitgeber zurück bezahlen.
Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug für 2012 nicht mehr verrechnen, da das Steuerjahr 2012 abgeschlossen wurde.
Wo kann ich diesen Betrag als negative Einkommen im Steuerjahr 2014 geltend machen, so dass ich die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom 2012 zurück bekomme?
Vielen Dank
Nun hat sich in meiner Vorruhestandsregelung was geändert und ich muss den Betrag an den Arbeitgeber zurück bezahlen.
Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug für 2012 nicht mehr verrechnen, da das Steuerjahr 2012 abgeschlossen wurde.
Wo kann ich diesen Betrag als negative Einkommen im Steuerjahr 2014 geltend machen, so dass ich die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom 2012 zurück bekomme?
Vielen Dank
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