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Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

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    Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Liebe Forums-Mitglieder,

    für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
    Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
    Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
    in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
    sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?

    Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.

    Cleopatra

    #2
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

    Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
    Liebe Forums-Mitglieder,

    für die Dauer meines Master(Zweit-)studiums habe ich für die Jahre 2010-2013 Bescheide über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten.
    Seit März 2014 übe ich eine steuerpflichtige Beschäftigung aus.
    Für die 4 Jahre habe ich 4 Bescheide mit jew. unterschiedlichen Beträgen zum verbleibenden Verlustvortrag erhalten - wie kann ich alle Beträge
    in meiner Steuererklärung 2014 geltend machen ? Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
    sodass ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muss?

    Schon mal vielen Dank für die richtige Antwort.

    Cleopatra
    Mit welchem Programm arbeitest Du?
    Bei EF findest Du das unter Vordrucke.
    Zuletzt geändert von stiller; 29.03.2015, 13:30. Grund: bei EF
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

      Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
      Oder hat das FA die Beträge aus den Vorjahren bereits in den letzten Bescheid 2013 übernommen,
      so daß ich nur den Verlustvortrag aus 2013 einsetzen muß?
      Cleopatra
      Hallo Cleopatra,

      hättest Du Dir die Bescheide angeschaut, hättest Du nicht fragen müssen.

      Es sind immer die Beträge aus dem jeweiligen Vorjahr enthalten. Also 2013 auch der Restbetrag aus 2012.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

        In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten. Das Finanzamt verrechnet die Verluste automatisch.
        Mfg

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          #5
          AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

          In deiner Steuererklärung 2014 musst du nichts weiter beachten
          Welche Bedeutung hat dann eigentlich das Ankreuzfeld in Zeile 92 des Hauptvordrucks?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

            vielen Dank für Eure Antworten.
            Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
            Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

            Nochmals vielen Dank

            schöne Grüsse
            Cleopatra

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

              Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
              vielen Dank für Eure Antworten.
              Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
              Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

              Nochmals vielen Dank

              schöne Grüsse
              Cleopatra
              ???
              Steuererklärung zum 1. Mal aber Verlustfeststellungen seit 20xx?
              Wers glaubt, ich nicht.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

                Man kann seine Steuererklärung auch beim Steuerberater machen lassen und manchmal gibt es auch noch einen hilfsbereiten Vater oder so jemand Ähnlichen, der die Steuererklärung für die studierenden Kinder macht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag Zweitstudium geltend machen

                  Zitat von Cleopatra_1 Beitrag anzeigen
                  vielen Dank für Eure Antworten.
                  Ich habe noch kein Programm, da ich für 2014 meine Steuererklärung zum 1. Mal mache, und mein FA jetzt auch ein anderes ist wie in den Vorjahren.
                  Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich lediglich den Verlustvortrag aus dem Bescheid 2013 einsetzen bzw. nur ankreuzen, dass es diesen gibt.

                  Nochmals vielen Dank

                  schöne Grüsse
                  Cleopatra
                  Was hat Deine Frage dann mit Elster zu tun ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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