Hallo miteinander,
zu meiner Situation:
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel und habe an folgenden Arbeitsstellen 2014 gearbeitet:
01. Januar - 31. Mai // Kiel-Wik
01. Juni - 31. Oktober // Westerland, Sylt
01. November - 31. Dezember // Kiel-Wik
In meinem Arbeitsvertrag ist keine 1. Tätigkeitsstätte angegeben - lediglich die Adresse der Zentrale meines Betriebes.
Meine 1. Tätigkeitsstätte ist demnach Kiel-Wik.
Zwecks Saison-Unterstützung war ich für 5 Monate in Westerland, Sylt eingesetzt.
Ich hatte während dieser Zeit ein Zimmer zur Verfügung, wo ich Bad und Küche mitnutzen konnte.
Die Unterkunft wurde von meinem Arbeitgeber komplett bezahlt.
Außerdem hat mir mein Arbeitgeber einmal im Monat eine Hin- und Rückfahrt in meine Heimat (Kiel) bezahlt, da ich die Fahrten mit meinem eigenen PKW absolvierte.
Ich bin dennoch öfter als 1x im Monat nach Hause gefahren (Familie/Lebensgefährtin...) - kann ich das anbringen, bzw. ist das sinnvoll? Pro Fahrt sind es ca. 150km...
Ich habe in diesen 5 Monaten kein Verpflegungsgeld erhalten. Während der gesamten Zeit habe ich mich selbst versorgt.
Meine Frage diesbezüglich ist, ob ich einen Verpflegungskostenmehraufwand pauschal für 3 Monate geltend machen kann? (Wenn ja, wo?)
und,
ob die Zeit in Westerland als Reisekosten anzugeben sind oder als 2. Tätigkeitsstätte?
Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich schildern und man steigt da durch?!
Freue mich über jede noch so kleine Hilfe!
Schöne Grüße aus Kiel!
zu meiner Situation:
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel und habe an folgenden Arbeitsstellen 2014 gearbeitet:
01. Januar - 31. Mai // Kiel-Wik
01. Juni - 31. Oktober // Westerland, Sylt
01. November - 31. Dezember // Kiel-Wik
In meinem Arbeitsvertrag ist keine 1. Tätigkeitsstätte angegeben - lediglich die Adresse der Zentrale meines Betriebes.
Meine 1. Tätigkeitsstätte ist demnach Kiel-Wik.
Zwecks Saison-Unterstützung war ich für 5 Monate in Westerland, Sylt eingesetzt.
Ich hatte während dieser Zeit ein Zimmer zur Verfügung, wo ich Bad und Küche mitnutzen konnte.
Die Unterkunft wurde von meinem Arbeitgeber komplett bezahlt.
Außerdem hat mir mein Arbeitgeber einmal im Monat eine Hin- und Rückfahrt in meine Heimat (Kiel) bezahlt, da ich die Fahrten mit meinem eigenen PKW absolvierte.
Ich bin dennoch öfter als 1x im Monat nach Hause gefahren (Familie/Lebensgefährtin...) - kann ich das anbringen, bzw. ist das sinnvoll? Pro Fahrt sind es ca. 150km...
Ich habe in diesen 5 Monaten kein Verpflegungsgeld erhalten. Während der gesamten Zeit habe ich mich selbst versorgt.
Meine Frage diesbezüglich ist, ob ich einen Verpflegungskostenmehraufwand pauschal für 3 Monate geltend machen kann? (Wenn ja, wo?)
und,
ob die Zeit in Westerland als Reisekosten anzugeben sind oder als 2. Tätigkeitsstätte?
Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich schildern und man steigt da durch?!
Freue mich über jede noch so kleine Hilfe!
Schöne Grüße aus Kiel!
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