Hallo,
Ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen rückwirkend zu erstellen.
Im Netz habe ich schon viel nachgelesen, jedoch fand ich die Angaben zu allgemein und für meinen Fall teilweise nicht eindeutig genug.
Ich hoffe das meine Fragen in dieser Form noch nicht vorher gestellt wurden. (Sonst gerne drauf hinweisen)
Zu meiner Situation:
ich habe 2011 eine Berufsausbildung im Ausbildungsdienstverhältnis begonnen, bin jedoch erst 2012 über den Freibetrag gekommen.
Die Unkosten würde ich ja als Werbekosten in Anlage N anrechnen lassen, oder?
Wenn meine Ausgaben 2011 (Umzug/Vorstellungsgespräch/Entfernungspauschale etc.) somit über die Höhe meines Gehalts kommen würde, kann ich dann einen Verlustvortrag für 2012 abgeben?
Generell kann Betrag der Rückerstattung kann ja nicht höher sein als die Summe der gezahlten Steuern, oder? (2012 ca. 60€)
Nun habe ich 2014 nach der Ausbildung für 2 Monate voll gearbeitet und dementsprechend mehr Steuern gezahlt.
Im gleichen Jahr allerdings auch mit dem Studium angefangen. Steuerrechtlich würde das ja als Fortbildung gelten
und ich könnte die Kosten ebenfalls als Werbekosten anrechnen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen rückwirkend zu erstellen.
Im Netz habe ich schon viel nachgelesen, jedoch fand ich die Angaben zu allgemein und für meinen Fall teilweise nicht eindeutig genug.
Ich hoffe das meine Fragen in dieser Form noch nicht vorher gestellt wurden. (Sonst gerne drauf hinweisen)
Zu meiner Situation:
ich habe 2011 eine Berufsausbildung im Ausbildungsdienstverhältnis begonnen, bin jedoch erst 2012 über den Freibetrag gekommen.
Die Unkosten würde ich ja als Werbekosten in Anlage N anrechnen lassen, oder?
Wenn meine Ausgaben 2011 (Umzug/Vorstellungsgespräch/Entfernungspauschale etc.) somit über die Höhe meines Gehalts kommen würde, kann ich dann einen Verlustvortrag für 2012 abgeben?
Generell kann Betrag der Rückerstattung kann ja nicht höher sein als die Summe der gezahlten Steuern, oder? (2012 ca. 60€)
Nun habe ich 2014 nach der Ausbildung für 2 Monate voll gearbeitet und dementsprechend mehr Steuern gezahlt.
Im gleichen Jahr allerdings auch mit dem Studium angefangen. Steuerrechtlich würde das ja als Fortbildung gelten
und ich könnte die Kosten ebenfalls als Werbekosten anrechnen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Kommentar