Hallo Elsterforum,
ich brüte grade über meiner Steuerklärung 2014, bisher hatte ich nie Probleme ;-) Nun muss ich aber ein bisschen grübeln und frage lieber mal nach ob es rechtlich überhaupt möglich ist was ich mir vorstelle.
Situation:
von Okt 2013 bis Mai 2015 habe ich eine Umschulung gemacht die von der Arbeitsagentur bezahlt wurde.
So habe ich im Jahr 2014 ausschließlich Alg1 erhalten + Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages.
In der Umschulung habe ich eine Private Zusatzausbildung gemacht die ich selber bezahle. Diese kostet etwa 2000 Euro ich bezahle das ganze in Raten zu 95 Euro im Monat.
So sind im Jahr 2014 12 x 95 also 1140 Euro angefallen.
Seit Mai 2015 arbeite ich wieder 100 % Steuerpflichtig.
Ist es nun möglich die 2014 angefallen Kosten in das Jahr 2015 zu übertragen und dann wenn ich wieder Lohnsteuer bezahlt habe zu verrechnen.
Ich habe schon einiges über vorweggenommene Werbungskosten und Verlustvortrag gelesen. aber ganz schlau werde ich nicht draus..
Vlt kann mich hier jemand aufklären was ich wo eintragen muss das es klappt.
Grüße
wilbour
PS. Sonst habe ich im Jahr 2014 nur noch eine Spende und die üblichen Beträge der Nebenkosten zum Absetzen, kann man die auch nach 2015 schieben ?
ich brüte grade über meiner Steuerklärung 2014, bisher hatte ich nie Probleme ;-) Nun muss ich aber ein bisschen grübeln und frage lieber mal nach ob es rechtlich überhaupt möglich ist was ich mir vorstelle.
Situation:
von Okt 2013 bis Mai 2015 habe ich eine Umschulung gemacht die von der Arbeitsagentur bezahlt wurde.
So habe ich im Jahr 2014 ausschließlich Alg1 erhalten + Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages.
In der Umschulung habe ich eine Private Zusatzausbildung gemacht die ich selber bezahle. Diese kostet etwa 2000 Euro ich bezahle das ganze in Raten zu 95 Euro im Monat.
So sind im Jahr 2014 12 x 95 also 1140 Euro angefallen.
Seit Mai 2015 arbeite ich wieder 100 % Steuerpflichtig.
Ist es nun möglich die 2014 angefallen Kosten in das Jahr 2015 zu übertragen und dann wenn ich wieder Lohnsteuer bezahlt habe zu verrechnen.
Ich habe schon einiges über vorweggenommene Werbungskosten und Verlustvortrag gelesen. aber ganz schlau werde ich nicht draus..
Vlt kann mich hier jemand aufklären was ich wo eintragen muss das es klappt.
Grüße
wilbour
PS. Sonst habe ich im Jahr 2014 nur noch eine Spende und die üblichen Beträge der Nebenkosten zum Absetzen, kann man die auch nach 2015 schieben ?
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