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Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

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    Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

    Hallo,

    aufgrund der Behandlung seiner Krebserkrankung (OP + Chemo) hat mein Vater für ca. 6 Monate bei mir in Berlin gewohnt. Das war notwendig, weil er an seinem Wohnort niemanden hat, der sich in der schwierigen Zeit um ihn kümmern könnte.
    Gibt es eine Möglichkeit das steuerlich geltend zu machen?

    Grüße
    Marwar

    #2
    AW: Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

    Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat die Frage aber nun wirklich nichts zu tun!

    Wenn dein Vater ausreichend eigene Einkünfte und/oder Vermögen hat, gehört das zu den Pflichten, die man als Kind nun mal gegenüber den Eltern hat.

    Wenn es anders wäre, kann das schon eine außergewöhnliche Belastung sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

      In so einem Fall tritt dann doch die Krankenkassen ein oder nicht?
      Bzw gibt es da möglichkeiten einer Kur usw.. Ich glaube nicht das man dies Steuerlich geltend machen kann.


      Liebe grüße.
      Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

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        #4
        AW: Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

        Zitat von Itzi Beitrag anzeigen
        Ich glaube nicht das man dies Steuerlich geltend machen kann.
        Tja, Charlie24 ist anderer Meinung (so wie ich auch!). Und was jetzt?

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          #5
          AW: Vater 6 Monate zu hause aufgenommen = außergewöhnliche Belastung?

          Mit Krankenkassen kenne ich mich nicht aus.
          Aber die Frage ist doch erstmal : Welche Aufwendungen sind überhaupt entstanden?

          Und falls doch ein Anspruch gegenüber der Krankenversicherung auf Ersatz besteht, dann ist mangels Zwangsläufigkeit kein Ansatz möglich.

          Aber hat mit Elster nicht die Bohne zu tun.
          Ist eher ein Fall für den Steuerberater.
          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 19.07.2015, 22:11.
          Mfg

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