Hallo zusammen,
ich möchte nun auch endlich mal die Einkommensteurerklärungen für 2011/2012/2013/2014 abgeben. :-)
Folgende Situation:
Mein gemeldeter Hauptwohnsitz ist in A. Ich habe dort keinen eigenen Hausstand, es ist das Einfamilienhaus meiner Mutter.
Seit Anfang 2011 arbeite ich in B, dort habe ich eine eigene/n Wohnung/Hausstand, angemeldet als Zweitwohnsitz.
Entfernung zwischen A und B sind 100km. Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung sind auf den Zweitwohnsitz in B ausgestellt.
Frage1: Welches ist mein zuständiges Finazamt, das für Anschrift A, oder für Anschrift B?
Frage2: Kann ich in 2011 für den Bezug der Wohnung in B Umzugskosten geltend machen?
Frage3: Ohne eigenen Hausstand in A können "per Elster" keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.
Alternativ kann ich Heimfahrten angeben -> "Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend."
Könnte das dann unter "31" z.B. so aussehen? -> "89000 Musterstadt, Musterstraße (Fam.-Heimfahrt z. Erstwohnsitz)"
Ich kann hier guten Gewissens 50 Heimfahrten pro Jahr angeben. Werden dafür irgendwelche Nachweise verlangt?
Frage4: Ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung pro Jahr bis zu 1000,- Euro "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" unter "20" ausgewiesen.
Lediglich die Summe der üblichen Spesen von einigen Dienstreisen. Muss dazu in der Einkommensteuererklärung irgendeine weitere Erläuterung erfolgen?
Das wäre schon alles, würde mich freuen, ein paar Antworten zu bekommen.
Vielen Dank.
Billings
ich möchte nun auch endlich mal die Einkommensteurerklärungen für 2011/2012/2013/2014 abgeben. :-)
Folgende Situation:
Mein gemeldeter Hauptwohnsitz ist in A. Ich habe dort keinen eigenen Hausstand, es ist das Einfamilienhaus meiner Mutter.
Seit Anfang 2011 arbeite ich in B, dort habe ich eine eigene/n Wohnung/Hausstand, angemeldet als Zweitwohnsitz.
Entfernung zwischen A und B sind 100km. Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung sind auf den Zweitwohnsitz in B ausgestellt.
Frage1: Welches ist mein zuständiges Finazamt, das für Anschrift A, oder für Anschrift B?
Frage2: Kann ich in 2011 für den Bezug der Wohnung in B Umzugskosten geltend machen?
Frage3: Ohne eigenen Hausstand in A können "per Elster" keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.
Alternativ kann ich Heimfahrten angeben -> "Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend."
Könnte das dann unter "31" z.B. so aussehen? -> "89000 Musterstadt, Musterstraße (Fam.-Heimfahrt z. Erstwohnsitz)"
Ich kann hier guten Gewissens 50 Heimfahrten pro Jahr angeben. Werden dafür irgendwelche Nachweise verlangt?
Frage4: Ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung pro Jahr bis zu 1000,- Euro "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" unter "20" ausgewiesen.
Lediglich die Summe der üblichen Spesen von einigen Dienstreisen. Muss dazu in der Einkommensteuererklärung irgendeine weitere Erläuterung erfolgen?
Das wäre schon alles, würde mich freuen, ein paar Antworten zu bekommen.
Vielen Dank.
Billings
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