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Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

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    Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

    Hallo zusammen,
    ich möchte nun auch endlich mal die Einkommensteurerklärungen für 2011/2012/2013/2014 abgeben. :-)

    Folgende Situation:
    Mein gemeldeter Hauptwohnsitz ist in A. Ich habe dort keinen eigenen Hausstand, es ist das Einfamilienhaus meiner Mutter.
    Seit Anfang 2011 arbeite ich in B, dort habe ich eine eigene/n Wohnung/Hausstand, angemeldet als Zweitwohnsitz.
    Entfernung zwischen A und B sind 100km. Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung sind auf den Zweitwohnsitz in B ausgestellt.

    Frage1: Welches ist mein zuständiges Finazamt, das für Anschrift A, oder für Anschrift B?

    Frage2: Kann ich in 2011 für den Bezug der Wohnung in B Umzugskosten geltend machen?

    Frage3: Ohne eigenen Hausstand in A können "per Elster" keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.
    Alternativ kann ich Heimfahrten angeben -> "Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend."
    Könnte das dann unter "31" z.B. so aussehen? -> "89000 Musterstadt, Musterstraße (Fam.-Heimfahrt z. Erstwohnsitz)"
    Ich kann hier guten Gewissens 50 Heimfahrten pro Jahr angeben. Werden dafür irgendwelche Nachweise verlangt?

    Frage4: Ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung pro Jahr bis zu 1000,- Euro "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" unter "20" ausgewiesen.
    Lediglich die Summe der üblichen Spesen von einigen Dienstreisen. Muss dazu in der Einkommensteuererklärung irgendeine weitere Erläuterung erfolgen?

    Das wäre schon alles, würde mich freuen, ein paar Antworten zu bekommen.

    Vielen Dank.
    Billings

    #2
    AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

    Zuständig ist das Finanzamt in dessen Bereich Du tatsächlich wohnst.

    http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

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      #3
      AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

      Hm ja, wo wohne ich?
      Am Wochenende in A, während der Arbeitswoche 3-4 Nächte in B, falls ich nicht auf Dienstreise oder im Urlaub bin.
      Bankenpost und Auto(-kennzeichen) laufen über A, wäre auch konsistent bzgl. Heimfahrten.

      Zum Thema Heimfahrten habe ich noch zwei Quellen gefunden.
      Muss also ein wenig anders deklariert werden, aber ich glaube das habe ich soweit verstanden.
      http://www.wiso-software.de/forum/in...aus#post168576
      http://www.steuernsparen.de/tipps-zu...enen-hausstand

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        #4
        AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

        Schon im zweiten Satz meines Links ist die Problematik mit mehreren Wohnsitzen gelöst. Was Du der Zulassungsstelle und Deiner Bank gesagt hast ist vollkommen unerheblich.

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          #5
          AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

          Der zweite Satz: "Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;"

          Falls dabei die kumulierten Nettoaufenthaltszeiten an den Privatanschriften A und B gemeint sind, wohne ich in A.

          Falls der tägliche Aufenthalt in der Firma auch als Aufenthalt an Wohnsitz B gewertet werden sollte, wird es sehr knapp.
          Unter Berücksichtigung der zahlreichen Dienstreisen tendiert es aber auch eher wieder zu A.

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            #6
            AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

            Hallo,

            bitte nicht vergessen:
            Die kumulierten Nettoaufenthaltszeiten von A mit den kumulierten Bruttoaufenthaltszeiten von B potenzieren.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Zwei Wohnsitze -> Zuständiges Finanzamt? / Heimfahrten?

              @FIGUL: Danke, guter Hinweis.

              zu Frage4: Habe ich mittlerweile so verstanden, dass die "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus der Lohnsteuerbescheinigung nicht zwingend nach "57" in Elster übernommen werden müssen. Solange die Summe in "56" kleiner gleich "57" ist, ergibt sich auch keine Auswirkung auf die Berechnung.

              Bleibt noch Frage2: Kann man für den Bezug der Wohnung in B Aufwendungen geltend machen,
              wenn es sich nicht um doppelte Haushaltsführung handelt, und der Lebensmittelpunkt weiter in A ist?

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