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wunderschön formuliert
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Vielleicht können wir das Thema zusammenfassend und ergänzend so abschließen:
Der gemeine Lehrer dürfte sicherlich einen Kalender sein eigen nennen, den er auch benutzt. Daraus wird er für die Anlage N folgende Daten rausziehen können UND MÜSSEN:
An wie vielen Tagen habe ich meine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich ein- oder bis zu siebzehn-komma-vier mal aufgesucht ? (Es handelt sich bei der Entfernungspauschaule um eine PAUSCHALE der ENTFERNUNG, d.h. auch bei mehrmaligem Aufsuchen erfolgt nur EIN Ansatz. Dafür erfolgt auch ein Ansatz in gleicher Höhe, wenn keine oder fast keine Kosten entstanden sind, z.B. bei Walking oder Radfahren zur Schule.)
An wie vielen Tagen war ich krank oder hatte Urlaub ?
Und die Richtigkeit des Ganzen versichere ich mit meiner Unterschrift bzw. authentifizierten Übermittlung und bin mir bewusst, dass zu viele Tage strafrechtliche Konsequenzen haben KÖNNEN. Und dabei lasse ich mich NICHT davon beeinflussen, dass das Finanzamt ggf. mit bestimmten Schlüssigkeitsannahmen arbeitet und ggf. auch eine etwas höhere Zahl meist akzeptieren würde und der Nachbarlehrer mit zwei Berufsjahren behauptet, das schon seit 1877 jedes Jahr zweimal durchbekommen zu haben, insbesondere da der noch nicht gemerkt hat, dass jedes Jahr, da höher als die gesamten Werbungskosten, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € zum Ansatz kam.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEhrliche Lehrer kommen auf rund 190 Arbeitstage pro Jahr, bei Schulleitern sind es mehr. Ich kenne Lehrer, die 220 Tage angeben und angeblich damit durchkommen.
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Ehrliche Lehrer kommen auf rund 190 Arbeitstage pro Jahr, bei Schulleitern sind es mehr. Ich kenne Lehrer, die 220 Tage angeben und angeblich damit durchkommen.
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Danke, aber leer kann ich das Feld ja nun nicht lassen . Rechne halt die Ferien zusammen ... Ok danke nochmal
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Ja, solange Du an jedem Ferientag die Schule nicht aufgesucht hast.
Das Finanzamt will im Ergebnis doch eigentlich nur die Anzahl der Tage der Entfernungspauschale wissen und das auf Schlüssigkeit überprüfen.
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Ja ok, demnach muss ich jeden Ferientag zusammen rechnen?
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Es gibt keine Pauschale an der Stelle und hat es nie gegeben. Du trägst -ganz einfach- die TATSÄCHLICHEN Tage ein, genau wie es gefragt wird. Und genau das versicherst Du dann mit Deiner Unterschrift.
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Wieviel Urlaubstage trage ich denn bei den Werbungskosten ein? Habe gelesen das max.180/190 Arbeitstage als Wegepauschale angenommen wird...aber bei Urlaubstagen kann ich nichts finden.
Danke,LG SabineStichworte: -
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