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Kindergeld zurück zahlen?

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    Kindergeld zurück zahlen?

    Bin jetzt bei meinem Verlustvortrag doch über die 12.000 gekommen. Meine Freundin meinte, das meine Eltern das erhaltne Kindergeld zurück zahlen müsssten, wenn ich über 8500 Euro liegen würde?!?
    Ich darf doch seit letztem Jahr so viel verdienen wie es geht und man bekommt rotzdem Kindergeld...kennt sich jemand damit aus?
    LG

    #2
    AW: Kindergeld zurück zahlen?

    Ja, ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sowie § 32 EStG kennen sich damit aus. Hier in dem Forum geht es aber um Elster und damit hat Deine Frage nichts zu tun.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld zurück zahlen?

      wieso hat es damit nichts zu tun? wenn ich jetzt hier den verlustvortrag angebe und meine Eltern das Kindergeld zurück zahlen müssten wäre echt dumm...darum meine Frage

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        #4
        AW: Kindergeld zurück zahlen?

        Hallo,

        Im Internet findest du die Antworten

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kindergeld zurück zahlen?

          Leider nein...deswegen hatte ich es hier versucht

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            #6
            AW: Kindergeld zurück zahlen?

            Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigen
            Meine Freundin meinte, das meine Eltern das erhaltne Kindergeld zurück zahlen müsssten, wenn ich über 8500 Euro liegen würde?!?
            Diese Aussage ist Blödsinn.
            Der Anspruch auf Kinderfreibetrag / Kindergeld ist seit 2012 unabhängig vom eigenen Einkommen des Kindes.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeld zurück zahlen?

              Dankeschön Beamtenschweiss!

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                #8
                AW: Kindergeld zurück zahlen?

                Hallo,

                bei volljährigen Kindern kommt eventuell anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit in Betracht

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kindergeld zurück zahlen?

                  was bedeutet das jetzt ?

                  - - - Aktualisiert - - -

                  ich habe nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet...meinst du das?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kindergeld zurück zahlen?

                    Hallo,

                    Zitat:

                    ich habe nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet...meinst du das?

                    Ja, das meinte ich.
                    Dann ist ja alles paletti

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Kindergeld zurück zahlen?

                      ok, supi..dann dankeschön

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                        #12
                        AW: Kindergeld zurück zahlen?

                        Auch wenn das jetzt Alles geklärt ist. Ich habe Dich doch auf § 32 EStG verwiesen. Warum machst du Dir dann nicht die Mühe da nachzulesen ? Die Folgebeiträge wären dann alle nicht nötig gewesen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Kindergeld zurück zahlen?

                          Wikipedia hätte auch schon gereicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder...Deutschland%29

                          Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einer Ausbildung unter 25 Jahren

                          Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich

                          ...

                          Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes konnten zum Verlust des Kindergeldes führen, wenn diese eine bestimmte Grenze überschritten (siehe unten). Seit dem 1. Januar 2012 ist diese Einkünfte- und Bezügegrenze entfallen
                          Und mit Elster hat das wie so oft nichts zu tun. (Nein, auch nicht, wenn man die Steuererklärung über Elster abgibt, die Frage, ob es zum Rewe links- oder rechtsrum geht, ist in einem VW-Forum auch dann offtopic, wenn man einen VW fährt.)

                          (Und wenn ich mir manche Facebookgruppen anschaue, wo neben den Fragen, ob es zum Rewe links- oder rechtsrum geht, heiß diskutiert wird, wann der Rewe oder Friseur X geöffnet hat, und ob die Straßenbahnlinie 5 am Hbf hält, habe ich den Eindruck, dass die angebliche Medienkompetenz der Jugend schnell erschöpft ist, sobald man sich aus Facebook und Whatsapp wegbewegen muss. Aber das ist auch offtopic.)

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                            #14
                            AW: Kindergeld zurück zahlen?

                            Hallo,

                            @neysee

                            so einfach ist das nicht
                            Wie TE in # 5 schreibt hat sie im Internet NICHTS gefunden

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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