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Heirat, Elterngled, Steuerklassen

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    Heirat, Elterngled, Steuerklassen

    Hallo,
    ich habe ein paar Steuerfragen recherchiert und würde meine Erkenntnisse gerne absichern.

    Das unverheiratete Paar Maria und Peter erwarten im Februar 2016 ein Kind. Nun stellt sich die Frage ob noch vor der Geburt geheiratet werden soll und wie sich das steuerlich in den nächsten Jahren auswirken würde.
    Peter verdient 70.000.- und Maria 39.000.- Brutto pro Jahr (Angestellte). Maria wird 2016 fast nicht arbeiten (Elternzeit) und Elterngeld beziehen. 2017 werden es noch 1-2 Monate sein, genauso wie bei Peter.
    Grundsätzlich stellt sich den beiden die Frage ob die Wahl der Steuerklasse einen Unterschied bei der gemeinsamen Jahres-Steuerlast macht.

    Ist folgendes richtig?

    Die Steuerersparnis durch die Heirat (bei gemeinsamer Veranlagung) ist letztendlich mit jeder Steuerklassenkombination gleich hoch (3/5, 5/3, 4/4). Nur das die Beiden bei einer ungünstigen Steuerklassen-Kombination unterjährig weniger Geld zur Verfügung haben aber dafür eine höhere Steuer-Rückzahlung erwarten können bzw. anders herum.

    Bei der gemeinsamen Veranlagung verdoppeln sich die Freibeträge. Aber beispielsweise liegt auch die Schwelle der zumutbare Belastung bei hohen Arztrechnungen/Krankheitskosten höher.

    Daraus resultierend wählen die beiden:

    - Für 2015 gemeinsame Veranlagung und bleiben in Steuerklasse 4/4. Es ergibt sich eine Rückzahlung.

    - Für 2016 würde sich bei gemeinsamer Veranlagung aufgrund des Elterngeldes (Progressionsvorbehalt) eine Nachzahlung ergeben wenn Peter Steuerklasse 3 wählt. Auf der anderen Seite würde sich eine Rückzahlung ergeben wenn Peter in Steuerklasse 4 bleibt. Die gemeinsame Veranlagung ist trotzdem vorteilhafter weil Maria kaum Einkommen hat.

    - Für 2017 beziehen beide ca. 2 Monate Elterngeld und müssen wegen des Progressionsvorbehalts auf jeden Fall mit einer Nachzahlung rechnen (sowohl bei gemeinsamer als auch bei getrennter veranlagung).

    Vielen Dank und Gruß!

    #2
    AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

    Hallo schl8ter,

    diese Fragen kannst du mit Sicherheit bei einem Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater absichern lassen.

    Ein ELSTER-Problem hast du mit Sicherheit nicht.

    Tschüß

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      #3
      AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

      Hallo holzgoe,

      hab eben erst bemerkt das Steuer-Fragen hier nicht erwünscht sind. Hatte nur schon ähnliche Fragen gelesen die auch beantwortet wurden. Nichts für ungut..
      Das mir ein Steuerberater die Fragen leicht beantworten kann ist mir klar. Grundsätzlich finde ich aber das man sich bei der Steuer auch gegenseitig helfen kann, von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer sozusagen.

      Gruß!

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        #4
        AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

        Die Steuerersparnis durch die Heirat (bei gemeinsamer Veranlagung) ist letztendlich mit jeder Steuerklassenkombination gleich hoch (3/5, 5/3, 4/4). Nur das die Beiden bei einer ungünstigen Steuerklassen-Kombination unterjährig weniger Geld zur Verfügung haben aber dafür eine höhere Steuer-Rückzahlung erwarten können bzw. anders herum.

        Einfache Antwort: Ja, nur die Höhe des Elterngeldes wird durch das Netto beeinflusst.

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          #5
          AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

          Deine Frage zielt ganz klar auf Steuerberatung ab. Und die ist nach dem Steuerberatungsgesetz nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt, wozu aber ein anderer "Arbeitnehmer" nun mal NICHT gehört. Außerdem sind wir hier in einem öffentlichen Forum, wo sich nicht nur Arbeitnehmer tummeln.

          Um den Bezug zu Elster wieder zu bekommen: Du kannst Dir das Ganze zumindest annähernd selbst ausrechnen. Gebe die Daten in Dein Steuerprogramm Deines Vertrauens für 2014 ein und lasse rechnen. So groß wird die Differenz zu den Ergebnissen der Folgejahre nicht sein. Und wenn Du die Lohnsteuer suchst, schaue mal unter www.abgabenrechner.de nach.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

            @Kloebi
            Danke für die Antwort. In nahezu allen Artikeln die man darüber ließt wird nämlich immer nur geschrieben es solle unbedingt der besser verdienende in 3 gehen. Ich finde die Idee das genau anders herum zu machen und dann dafür eine große Rückzahlung zu erhalten nicht verkehrt. Da hat man dann gleich was auf der Seite und die Gehälter gleichen sich etwas an. Unterm Strich ist es dann ja wohl das gleiche.

            Die Option das Maria zur Netto-Optimierung und daraus resultierendem höheren Elterngeld noch in 3 wechselt ist wohl schon vorbei. Man müsste ja mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz wechseln und die beiden sind ja noch nicht mal Verheiratet ;-)

            - - - Aktualisiert - - -

            @Picard777
            Danke für deine Antwort. Ist das nicht nur gültig wenn man damit Geld verdienen will? Ein Erfahrungsaustausch kann doch nicht verboten sein?
            Ich werde deinem Hinweis nachgehen und die Varianten in meinem Steuerprogramm durch rechnen...

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              #7
              AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

              Warum stellst du die Frage noch in einem Forum, was sich um Elster dreht, wenn du sie schon im Juraforum gestellt hast?

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                #8
                AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                Ja warum denn eigentlich nicht?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                  1. Weil es nichts mit Elster zu tun hat?
                  2. Weil niemand sich gerne die Mühe macht, Fragen zu beantworten, die woanders gestellt und ggfs. schon beantwortet wurden.

                  Wenn ich jemand den Weg zum Marktplatz erkläre, fühle ich mch auch vereimert, wenn er den nächsten Passanten nochmal fragt, um eine zweite Meinung einzuholen.

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                    #10
                    AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    1. Weil es nichts mit Elster zu tun hat?
                    Das hier keine Steuerfragen erwünscht sind hatte ich bereits verstanden - danke noch mal für den Hinweis.

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    2. Weil niemand sich gerne die Mühe macht, Fragen zu beantworten, die woanders gestellt und ggfs. schon beantwortet wurden.

                    Wenn ich jemand den Weg zum Marktplatz erkläre, fühle ich mch auch vereimert, wenn er den nächsten Passanten nochmal fragt, um eine zweite Meinung einzuholen.
                    Das ist eigentlich auch nicht meine Art parallel die gleiche Frage zu stellen. Ich war mir beim Jura-Forum eben auch nicht sicher ob ich im richtigen Forum bin, die Frage wurde jedenfalls bis jetzt noch nicht beantwortet. Wenn ich jemand nach dem Weg frage, und keine Antwort bekomme, frage ich halt jemand anders.
                    Ein Forum in dem solche Fragen Platz haben scheint wohl nicht so einfach zu finden zu sein ;-)
                    Zuletzt geändert von schl8ter; 14.07.2015, 17:15.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                      Ein Forum in dem solche Fragen Platz haben scheint wohl nicht so einfach zu finden zu sein ;-)
                      In einem Land, in dem Steuerberatung nur bestimmten Personen und Institutionen erlaubt ist, kann es so ein Forum eigentlich nicht geben.

                      Im Übrigen ist es wirklich einfach, solche Vergleichsberechnungen auf Basis des 2014 gültigen Steuertarifs mit einem kostenlos verfügbaren Programm, wie zum Beispiel ElsterFormular und einem der im Internet verfügbaren Lohnsteuerrechner selbst durchzuführen. Das kostet halt etwas Zeit.

                      Diese Zeit müsste allerdings auch jeder Forumsteilnehmer aufwenden, der deine Fragen präzise beantworten wollte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                        Zitat von schl8ter Beitrag anzeigen
                        @Picard777
                        Danke für deine Antwort. Ist das nicht nur gültig wenn man damit Geld verdienen will? Ein Erfahrungsaustausch kann doch nicht verboten sein?
                        Ich werde deinem Hinweis nachgehen und die Varianten in meinem Steuerprogramm durch rechnen...
                        Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
                        Siehe auch Steuerberatungsgesetz!
                        Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beratung gegen Gebühr oder unentgeltlich stattfindet.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                          Also ich hab jetzt mal mein Steuerprogramm angeschmissen und ein paar varianten gerechnet.

                          Nehme ich die 2014er Erklärung der Beiden als Grundlage so ergibt sich theoretisch für 2015 nach der Heirat eine zusätzliche Rückerstattung von ca. 300.- bei gemeinsamer Veranlagung.
                          2016 (mit Elterngeld) eine Rückerstattung von ca. 3500.- bei gemeinsamer und ca. 600 bei getrennter Veranlagung.

                          Dann wollte ich die Ausgangsfrage überprüfen, ob die Jahressteuerlast unabhängig von der Steuerklassen-Kombination gleich ist.
                          Dazu habe ich die 2014er Erklärung mit den Daten aus dem http://www.brutto-netto-rechner.info/ gefüttert. Peter 72000.- und Maria 42000.- in Kombination 3-5, 4-4 und 5-3.

                          Peter 3, Maria 5:
                          Steuern Gesamt 12518.- + 12927.- = 254445.- Nachzhalung ca. 397.- = 25842.-

                          Peter 4, Maria 4:
                          Steuern Gesamt 18938.- + 8060.- = 26998.- Rückzhalung ca. 1010.- = 25988.-

                          Peter 5, Maria 3:
                          Steuern Gesamt 24257.- + 4401.- = 28658.- Rückzahlung ca. 2678.- = 25980.-

                          Zwischen 5-3 und 4-4 kein echter unterschied aber 3-5 hat einen Vorteil von ca. 140.-
                          Irgendwo muss ich wohl was übersehen haben, oder mein steuerprogramm rechnet nicht richtig ;-)

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
                          Siehe auch Steuerberatungsgesetz!
                          Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beratung gegen Gebühr oder unentgeltlich stattfindet.
                          Das heisst man macht sich Strafbar wenn man z.B. seinem Arbeitskollegen auf Nachfrage einen Steuertipp gibt? Die Frage ist doch ob die Beantwortung einer Steuer-Frage schon einen Beratung ist...

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                            #14
                            AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                            Guten Morgen,
                            hilft das
                            http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
                            neben der Abgabenordnung weiter?
                            Grüsse
                            Kontierung

                            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Heirat, Elterngled, Steuerklassen

                              Hart! Danke für die Info!

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