Hallo,
ich habe ein paar Steuerfragen recherchiert und würde meine Erkenntnisse gerne absichern.
Das unverheiratete Paar Maria und Peter erwarten im Februar 2016 ein Kind. Nun stellt sich die Frage ob noch vor der Geburt geheiratet werden soll und wie sich das steuerlich in den nächsten Jahren auswirken würde.
Peter verdient 70.000.- und Maria 39.000.- Brutto pro Jahr (Angestellte). Maria wird 2016 fast nicht arbeiten (Elternzeit) und Elterngeld beziehen. 2017 werden es noch 1-2 Monate sein, genauso wie bei Peter.
Grundsätzlich stellt sich den beiden die Frage ob die Wahl der Steuerklasse einen Unterschied bei der gemeinsamen Jahres-Steuerlast macht.
Ist folgendes richtig?
Die Steuerersparnis durch die Heirat (bei gemeinsamer Veranlagung) ist letztendlich mit jeder Steuerklassenkombination gleich hoch (3/5, 5/3, 4/4). Nur das die Beiden bei einer ungünstigen Steuerklassen-Kombination unterjährig weniger Geld zur Verfügung haben aber dafür eine höhere Steuer-Rückzahlung erwarten können bzw. anders herum.
Bei der gemeinsamen Veranlagung verdoppeln sich die Freibeträge. Aber beispielsweise liegt auch die Schwelle der zumutbare Belastung bei hohen Arztrechnungen/Krankheitskosten höher.
Daraus resultierend wählen die beiden:
- Für 2015 gemeinsame Veranlagung und bleiben in Steuerklasse 4/4. Es ergibt sich eine Rückzahlung.
- Für 2016 würde sich bei gemeinsamer Veranlagung aufgrund des Elterngeldes (Progressionsvorbehalt) eine Nachzahlung ergeben wenn Peter Steuerklasse 3 wählt. Auf der anderen Seite würde sich eine Rückzahlung ergeben wenn Peter in Steuerklasse 4 bleibt. Die gemeinsame Veranlagung ist trotzdem vorteilhafter weil Maria kaum Einkommen hat.
- Für 2017 beziehen beide ca. 2 Monate Elterngeld und müssen wegen des Progressionsvorbehalts auf jeden Fall mit einer Nachzahlung rechnen (sowohl bei gemeinsamer als auch bei getrennter veranlagung).
Vielen Dank und Gruß!
ich habe ein paar Steuerfragen recherchiert und würde meine Erkenntnisse gerne absichern.
Das unverheiratete Paar Maria und Peter erwarten im Februar 2016 ein Kind. Nun stellt sich die Frage ob noch vor der Geburt geheiratet werden soll und wie sich das steuerlich in den nächsten Jahren auswirken würde.
Peter verdient 70.000.- und Maria 39.000.- Brutto pro Jahr (Angestellte). Maria wird 2016 fast nicht arbeiten (Elternzeit) und Elterngeld beziehen. 2017 werden es noch 1-2 Monate sein, genauso wie bei Peter.
Grundsätzlich stellt sich den beiden die Frage ob die Wahl der Steuerklasse einen Unterschied bei der gemeinsamen Jahres-Steuerlast macht.
Ist folgendes richtig?
Die Steuerersparnis durch die Heirat (bei gemeinsamer Veranlagung) ist letztendlich mit jeder Steuerklassenkombination gleich hoch (3/5, 5/3, 4/4). Nur das die Beiden bei einer ungünstigen Steuerklassen-Kombination unterjährig weniger Geld zur Verfügung haben aber dafür eine höhere Steuer-Rückzahlung erwarten können bzw. anders herum.
Bei der gemeinsamen Veranlagung verdoppeln sich die Freibeträge. Aber beispielsweise liegt auch die Schwelle der zumutbare Belastung bei hohen Arztrechnungen/Krankheitskosten höher.
Daraus resultierend wählen die beiden:
- Für 2015 gemeinsame Veranlagung und bleiben in Steuerklasse 4/4. Es ergibt sich eine Rückzahlung.
- Für 2016 würde sich bei gemeinsamer Veranlagung aufgrund des Elterngeldes (Progressionsvorbehalt) eine Nachzahlung ergeben wenn Peter Steuerklasse 3 wählt. Auf der anderen Seite würde sich eine Rückzahlung ergeben wenn Peter in Steuerklasse 4 bleibt. Die gemeinsame Veranlagung ist trotzdem vorteilhafter weil Maria kaum Einkommen hat.
- Für 2017 beziehen beide ca. 2 Monate Elterngeld und müssen wegen des Progressionsvorbehalts auf jeden Fall mit einer Nachzahlung rechnen (sowohl bei gemeinsamer als auch bei getrennter veranlagung).
Vielen Dank und Gruß!
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