Durch die Auflösung einer Lebensversicherung ist ein negativer Kapitalertrag entstanden,muss er in dem folgenden Jahr verrechnet werden oder kann er auch in dem übernäcshten Jahr verrechnet werden.
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Keine Ankündigung bisher.
negativer Kapitalertrag
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AW: negativer Kapitalertrag
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
was soll das denn? Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
Such dir erst einmal ein passendes Unterforum und lies die Erläuterungen dazu.
Ich finde es einfach unverschämt in jedes Forum blind zu posten.
Gruß FIGUL
Tut mir sehr leid, sollte unter Einkommenssteuer hochgeladen werden.
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AW: negativer Kapitalertrag
Der negative Betrag aus der Auflösung der LV wird in dem Jahr angesetzt, in dem er entstanden ist. § 11 EStG gilt auch hier.
Wo du es in der Steuererklärung eintragen musst, sollte sich aus der Steuerbescheinigung deines Anbieters ergeben.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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