Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

negativer Kapitalertrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    negativer Kapitalertrag

    Durch die Auflösung einer Lebensversicherung ist ein negativer Kapitalertrag entstanden,muss er in dem folgenden Jahr verrechnet werden oder kann er auch in dem übernäcshten Jahr verrechnet werden.

    #2
    AW: negativer Kapitalertrag

    Hallo,

    was soll das denn? Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
    Such dir erst einmal ein passendes Unterforum und lies die Erläuterungen dazu.
    Ich finde es einfach unverschämt in jedes Forum blind zu posten.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: negativer Kapitalertrag

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      was soll das denn? Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
      Such dir erst einmal ein passendes Unterforum und lies die Erläuterungen dazu.
      Ich finde es einfach unverschämt in jedes Forum blind zu posten.

      Gruß FIGUL
      Das ist leider ins falsche Fach gelandet, bin Erstuser.
      Tut mir sehr leid, sollte unter Einkommenssteuer hochgeladen werden.

      Kommentar


        #4
        AW: negativer Kapitalertrag

        Der negative Betrag aus der Auflösung der LV wird in dem Jahr angesetzt, in dem er entstanden ist. § 11 EStG gilt auch hier.
        Wo du es in der Steuererklärung eintragen musst, sollte sich aus der Steuerbescheinigung deines Anbieters ergeben.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        Lädt...
        X