negativer Kapitalertrag

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  • Itchi
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2015
    • 6

    #1

    negativer Kapitalertrag

    Durch die Auflösung einer Lebensversicherung ist ein negativer Kapitalertrag entstanden,muss er in dem folgenden Jahr verrechnet werden oder kann er auch in dem übernäcshten Jahr verrechnet werden.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: negativer Kapitalertrag

    Hallo,

    was soll das denn? Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
    Such dir erst einmal ein passendes Unterforum und lies die Erläuterungen dazu.
    Ich finde es einfach unverschämt in jedes Forum blind zu posten.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Itchi
      Neuer Benutzer
      • 18.07.2015
      • 6

      #3
      AW: negativer Kapitalertrag

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      was soll das denn? Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
      Such dir erst einmal ein passendes Unterforum und lies die Erläuterungen dazu.
      Ich finde es einfach unverschämt in jedes Forum blind zu posten.

      Gruß FIGUL
      Das ist leider ins falsche Fach gelandet, bin Erstuser.
      Tut mir sehr leid, sollte unter Einkommenssteuer hochgeladen werden.

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3023

        #4
        AW: negativer Kapitalertrag

        Der negative Betrag aus der Auflösung der LV wird in dem Jahr angesetzt, in dem er entstanden ist. § 11 EStG gilt auch hier.
        Wo du es in der Steuererklärung eintragen musst, sollte sich aus der Steuerbescheinigung deines Anbieters ergeben.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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