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Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

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    Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

    Hallo.
    Ich habe meine Steuererklärungen 2010 bis 2012 Anfang Dezember 2014 freiwillig an das Finanzamt übermittelt (> mit ELSTER I - Datenübermittlung mit Abgabe einer komprimierten Steuererklärung).
    Nach der Übermittlung, habe ich die komprimierten Erklärungen ausgedruckt, zusammengestellt und per Post an das Finanzamt geschickt.

    Da ich bis Anfang April 2015 noch nichts vom Finanzamt gehört hatte, habe ich angerufen und nachgefragt. Daraufhin wurde mir gesagt, dass die Papierbelege wohl nicht angekommen sind, denn denen liegt kein Papier vor. Also habe ich noch einmal alles zusammengestellt und abgeschickt.

    Nun wurde die Veranlagung durchgeführt, allerdings nur noch für die Jahre 2011 und 2012. Für 2010 habe ich eine Ablehnung der Erklärung erhalten, da diese nicht vor dem 31.12.2014 bei denen eingegangen ist.

    Ist das wirklich korrekt für 2010? Die elektronischen Daten wurden doch bis 31.12.2014 bereitgestellt. Dass die Papierbelege nicht angekommen sind, kann ich ja nun nicht beweisen. Aber anhand der komprimierten Erklärung erkennt man doch wann das übermittelt wurde und die Telenummer.

    Ausserdem sind die Steuerbescheide vom 18.06.2015, dank dem Poststreik habe ich sie aber erst letzte Woche erhalten. Wie sieht das mit der Einspruchsfrist aus? Ist das jetzt auch mein persönliches Problem? Also die Regelung Bescheiddatum +3 Tage (es seid denn Sonn- und Feiertags...) kenne ich schon, aber gilt das auch, wenn der tatsächliche Zugang viel später war???

    Hat da jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich? Ich habe in dem ELSTER-Anwendungsportal und auch durch Google nichts passendes finden können.

    Vielen Dank im voraus.
    Gruss tinib
    Zuletzt geändert von tinib; 21.07.2015, 11:43.

    #2
    AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

    ... aber gilt das auch, wenn der tatsächliche Zugang viel später war???
    Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, wenn dieser später erfolgt ist.

    Zu der ersten Frage eine Nachfrage: Wenn du 3 Jahre in einem Rutsch gemacht hast, hast du die komprimierten Erklärungen dann getrennt versandt oder im gleichen Kuvert?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

      Wenn die Bescheide vom 18.06. sind, läuft die Rb-Frist doch erst morgen ab. Da kannst du doch Einspruch z. B. per E-Mail einreichen und die Begründung nachschicken.

      Dass du die komprimierte Erklärung tatsächlich im alten Jahr abgeschickt hast wirst du halt glaubhaft machen oder beweisen müssen. Viele vergessen das halt ganz.

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        #4
        AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, wenn dieser später erfolgt ist.

        Zu der ersten Frage eine Nachfrage: Wenn du 3 Jahre in einem Rutsch gemacht hast, hast du die komprimierten Erklärungen dann getrennt versandt oder im gleichen Kuvert?
        Vielen Dank.

        Nein, ich habe alle drei Jahre in einem Umschlag verschickt und nicht einzeln. Habe nicht damit gerechnet, dass dieser Versand schief geht :-/. Habe im April aber auch alle drei Jahre noch einmal erneut zusammengestellt und abgeschickt.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Wenn die Bescheide vom 18.06. sind, läuft die Rb-Frist doch erst morgen ab. Da kannst du doch Einspruch z. B. per E-Mail einreichen und die Begründung nachschicken.

        Dass du die komprimierte Erklärung tatsächlich im alten Jahr abgeschickt hast wirst du halt glaubhaft machen oder beweisen müssen. Viele vergessen das halt ganz.
        Das weiss ich ja (ich kenne die 3 Tage-Regelung), es ging mir ja nur ums Prinzip.

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          #5
          AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

          Aber wo steht geschrieben, dass die elektronische Übermittlung nicht der Eingang der Erklärung ist, sondern die Papierform? Das leuchtet mir nicht ein.
          Gibt es beim Finanzamt nicht einen Pool wo die sehen, da sind Daten eingegangen und was ist mit der Papierform....also sowas wie eine Kontrollfunktion? Über drei Monate lag das ja nun mal dort und das Finanzamt hat auch seine Bearbeitungsfristen, deshalb habe ich nicht vorher angerufen.

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            #6
            AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

            wenn du nicht authentifiziert übermittelst, fehlt ohne Papier die unterschriebene Erklärung. Erst wenn die da ist, kann angefangen werden. Ohne Unterschrift gibt es rechtlich keine Erklärung.

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              #7
              AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

              Bei einer komprimierten ELSTER Erklärung gilt die Erklärung erst mit Eingang des unterschriebenen Papierausdruckes als eingegangen. das müsste m. w. auch so in den Erläuterungen von ElsterFormular stehen.

              Ohne die auf dem Ausdruck enthaltenen Telenummer hat das FA auch keinen Zugriff zu dem Datensatz.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                Und noch ergänzend: Die 3-Tage-Frist gilt beim Versand von Steuerbescheiden, NICHT aber beim Einreichen der Steuererklärung. Die Steuererklärung muss definitiv am 31.12. um 24.00 Uhr da sein, sonst Sense oder Ende Gelände.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                  Die 3-Tage-Frist gilt beim Versand von Steuerbescheiden...
                  Das ist genau genommen keine Frist, sondern eine widerlegbare Zugangsfiktion, die aber im vorliegenden Fall nichts bringt.

                  Das Risiko, dass Post nicht ankommt, trägt zunächst der Absender. Wenn er glaubhaft machen kann, dass er die Post früh genug abgeschickt hat, könnte ja vielleicht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

                  Wirklich geprüft habe ich das jetzt aber nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das ist genau genommen keine Frist, sondern eine widerlegbare Zugangsfiktion, die aber im vorliegenden Fall nichts bringt.

                    Das Risiko, dass Post nicht ankommt, trägt zunächst der Absender. Wenn er glaubhaft machen kann, dass er die Post früh genug abgeschickt hat, könnte ja vielleicht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

                    Wirklich geprüft habe ich das jetzt aber nicht.
                    Nein, die Steuererklärung muss am 31.12 um Punkt Mitternacht beim Finanzamt eingegangen sein.

                    Eine Wiedereinsetzung kommt nur z.B. in Betracht, wenn du dir am 31.12 auf dem Weg zum Finanzamt in einem Unfall verwickelt warst und beide Beine gebrochen hast und du deswegen die Steuererklärung erst am 2.1 mit der Post reinschicken konntest.
                    Wobei du den Unfall nachweisen oder glaubhaft machen musst.

                    Außerdem ist es jetzt für einen Antrag auf Wiedereinsetzung eh schon viel zu spät.
                    Der Antrag muss spätestens 1 Monat nach Wegfall des Hinternis gestellt werden.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 21.07.2015, 17:35.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                      Nein, bei Verjährungsfristen gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Unfall oder so hilft also nicht, es MUSS 24.00 Uhr Silvester sein.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                        Oh ja,richtig! Mein Fehler
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                          Hast du noch die alte Datenübermittlung als "nicht mehr editierbare" Datei ? Das wäre unter Umständen ein Argument. Du musst ja "glaubhaft" nachweisen die Daten abgeschickt und nochmals per Post eingereicht zu haben. Ohne den ausgedruckten Teil, sind deine Daten juristisch ein Nichts. Und solche "Daten ohne Papier" bekommt das Amt ständig. Dein Finanzamt ruft erst dann die Daten ab, wenn der Papierausdruck unterschrieben vorliegt.

                          Ich will es mal so sagen: Wenn du nachweisen kannst VOR dem 31.12. ALLE Jahre übermittelt zu haben, dann KÖNNTE man es als glaubhaft ansehen und auch noch das abgelehnte Jahr akzeptieren. Oder anders gesagt: Wenn ich im Amt sitze und jemand behauptet: "Ich habe aber ALLE Jahre vor dem 31.12. übermittelt UND unterschrieben eingereicht, dann werde ich das erst einmal nicht glauben und nur die übrigen Jahre veranlagen. Wenn diese Person dann allerdings nachweisen kann schon einmal alle Jahre übermittelt zu haben, sieht die Sache VIELLEICHT anders aus.

                          zum Thema Poststreik verweise ich mal auf einen kurzen knappen (aber sehr guten) Hinweis auf der Seite des Landesamtes für Steuern Rheinland Pfalz:

                          http://www.lfst-rlp.de/home/aktuelle...284/index.html
                          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                            #14
                            AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                            JamesBondoo7, ich sage es nochmal: Bei Verjährungsfristen gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, BFH VII R 3/07. Auf die Glaubhaftfrage etc. etc. etc. des Absenden kommt es nicht an, entscheidend ist das ANKOMMEN und das auch noch RECHTZEITIG, d.h. 31.12. 24.00 Uhr.

                            Beim komprimierten Übersenden erfolgt ein Hinweis, dass das unterschriebene Papier einzureichen IST. Denn im Gegensatz zur authentifizierten Erklärung ist die Datenübermittlung bei der komprimierten Erklärung rechtlich ein Nullum. Konsequenterweise sieht der Bearbeiter im Finanzamt den Noch-Nullum-Datensatz daher zuerst nicht, sondern erst dann, wenn er die Telenummer eingibt und damit den Fall freischaltet. Die Telenummer erfährt er aber überhaupt erst durch den Eingang der papiernen komprimierten Erklärung. Ergo ohne Eingang der unterschriebenen und ausgedruckten komprimierten Erklärung keine Kenntnis vom Eingang eines Datensatzes.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Ablehnung der Steuererklärung vom Finanzamt

                              Ich kann es mir ja auch nur schwer vorstellen. Das Ganze rechtlich als "Wiedereinsetzung" einzustufen würde ich auch nicht behaupten.

                              Die Frage, die ich mir gestellt habe, ist nur: Wenn der Bearbeiter im Amt aus dem Gesamtbild schließt, dass das unterschriebene Schriftstück abgegeben wurde, aber (aus welchen Gründen auch immer) nicht bei ihm gelandet ist.... hat er dann die Möglichkeit noch eine Veranlagung durchzuführen ? Technisch hat er die sicherlich, aber rechtlich ?

                              Und spätestens da sehe ich dann die Probleme. Ich wüsste nämlich nicht, worauf man diese Entscheidung rechtlich abstellt. Normalerweise würde ich auch sagen: Kein Papier, keine Erklärung, aus die Maus.
                              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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