Hallo.
Ich habe meine Steuererklärungen 2010 bis 2012 Anfang Dezember 2014 freiwillig an das Finanzamt übermittelt (> mit ELSTER I - Datenübermittlung mit Abgabe einer komprimierten Steuererklärung).
Nach der Übermittlung, habe ich die komprimierten Erklärungen ausgedruckt, zusammengestellt und per Post an das Finanzamt geschickt.
Da ich bis Anfang April 2015 noch nichts vom Finanzamt gehört hatte, habe ich angerufen und nachgefragt. Daraufhin wurde mir gesagt, dass die Papierbelege wohl nicht angekommen sind, denn denen liegt kein Papier vor. Also habe ich noch einmal alles zusammengestellt und abgeschickt.
Nun wurde die Veranlagung durchgeführt, allerdings nur noch für die Jahre 2011 und 2012. Für 2010 habe ich eine Ablehnung der Erklärung erhalten, da diese nicht vor dem 31.12.2014 bei denen eingegangen ist.
Ist das wirklich korrekt für 2010? Die elektronischen Daten wurden doch bis 31.12.2014 bereitgestellt. Dass die Papierbelege nicht angekommen sind, kann ich ja nun nicht beweisen. Aber anhand der komprimierten Erklärung erkennt man doch wann das übermittelt wurde und die Telenummer.
Ausserdem sind die Steuerbescheide vom 18.06.2015, dank dem Poststreik habe ich sie aber erst letzte Woche erhalten. Wie sieht das mit der Einspruchsfrist aus? Ist das jetzt auch mein persönliches Problem? Also die Regelung Bescheiddatum +3 Tage (es seid denn Sonn- und Feiertags...) kenne ich schon, aber gilt das auch, wenn der tatsächliche Zugang viel später war???
Hat da jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich? Ich habe in dem ELSTER-Anwendungsportal und auch durch Google nichts passendes finden können.
Vielen Dank im voraus.
Gruss tinib
Ich habe meine Steuererklärungen 2010 bis 2012 Anfang Dezember 2014 freiwillig an das Finanzamt übermittelt (> mit ELSTER I - Datenübermittlung mit Abgabe einer komprimierten Steuererklärung).
Nach der Übermittlung, habe ich die komprimierten Erklärungen ausgedruckt, zusammengestellt und per Post an das Finanzamt geschickt.
Da ich bis Anfang April 2015 noch nichts vom Finanzamt gehört hatte, habe ich angerufen und nachgefragt. Daraufhin wurde mir gesagt, dass die Papierbelege wohl nicht angekommen sind, denn denen liegt kein Papier vor. Also habe ich noch einmal alles zusammengestellt und abgeschickt.
Nun wurde die Veranlagung durchgeführt, allerdings nur noch für die Jahre 2011 und 2012. Für 2010 habe ich eine Ablehnung der Erklärung erhalten, da diese nicht vor dem 31.12.2014 bei denen eingegangen ist.
Ist das wirklich korrekt für 2010? Die elektronischen Daten wurden doch bis 31.12.2014 bereitgestellt. Dass die Papierbelege nicht angekommen sind, kann ich ja nun nicht beweisen. Aber anhand der komprimierten Erklärung erkennt man doch wann das übermittelt wurde und die Telenummer.
Ausserdem sind die Steuerbescheide vom 18.06.2015, dank dem Poststreik habe ich sie aber erst letzte Woche erhalten. Wie sieht das mit der Einspruchsfrist aus? Ist das jetzt auch mein persönliches Problem? Also die Regelung Bescheiddatum +3 Tage (es seid denn Sonn- und Feiertags...) kenne ich schon, aber gilt das auch, wenn der tatsächliche Zugang viel später war???
Hat da jemand Erfahrungen bzw. einen Tipp für mich? Ich habe in dem ELSTER-Anwendungsportal und auch durch Google nichts passendes finden können.
Vielen Dank im voraus.
Gruss tinib
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