Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

    Hallo zusammen,

    ich bin noch ganz neu in diesem Forum und hoffe mal ich habe für meine Frage die richtige Kategorie erwischt. Sonst schon mal Entschuldigung dafür!!!
    Nun zu meiner Frage / Problem

    Ich bin seit September letzten Jahres im Besitz einer Eigentumswohnung. Diese habe ich vermietet gekauft und somit ja den Mietvertrag mit übernommen. Nachdem ich mich mit dem Mieter auf einen Aufhebungsvertrag geeignet hatte bin ich selbst eingezogen. Somit habe ich für September und Oktober Mieteinnahmen die 410€ übersteigen und bin verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im November und Dezember habe ich die Wohnung selbst genutzt.
    Nun weiß ich zwar welche Kosten man bei einer vermieteten Eigentumswohnung absetzen kann und bei Selbstnutzung ja nur Handwerkerlöhne und hautnah Dienstleistungen erlaubt sind.
    Mein Problem ist nur wie ich das zu trennen habe...
    Darf ich z.B. Die Zinsen für das Darlen nur für die 2 vermieteten Monate als Werbungskosten angeben oder doch für September bis Dezember oder darf ich davon nichts absetzen?
    Oder allgemein gefragt darf ich den Mieteinnahmen vom letzten Jahr (was ja nur 2 Monaten waren) die kompletten Ausgaben bzw. Werbungskosten für die Wohnung ansetzen oder muss ich das auf 2 Monate runterrechnen?
    Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte )
    Vorab schon vielen Dank!
    Liebe Grüße

    #2
    AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

    Guten Abend,
    hier ist weder ein Steuerberater- noch Lohnsteuerhilfeforum sondern ein Forum für die Anwendung ELSTER
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

      Zitat von xXkatiXx Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich bin noch ganz neu in diesem Forum und hoffe mal ich habe für meine Frage die richtige Kategorie erwischt. Sonst schon mal Entschuldigung dafür!!!
      Nun zu meiner Frage / Problem

      Ich bin seit September letzten Jahres im Besitz einer Eigentumswohnung. Diese habe ich vermietet gekauft und somit ja den Mietvertrag mit übernommen. Nachdem ich mich mit dem Mieter auf einen Aufhebungsvertrag geeignet hatte bin ich selbst eingezogen. Somit habe ich für September und Oktober Mieteinnahmen die 410€ übersteigen und bin verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im November und Dezember habe ich die Wohnung selbst genutzt.
      Nun weiß ich zwar welche Kosten man bei einer vermieteten Eigentumswohnung absetzen kann und bei Selbstnutzung ja nur Handwerkerlöhne und hautnah Dienstleistungen erlaubt sind.
      Mein Problem ist nur wie ich das zu trennen habe...
      Darf ich z.B. Die Zinsen für das Darlen nur für die 2 vermieteten Monate als Werbungskosten angeben oder doch für September bis Dezember oder darf ich davon nichts absetzen?
      Oder allgemein gefragt darf ich den Mieteinnahmen vom letzten Jahr (was ja nur 2 Monaten waren) die kompletten Ausgaben bzw. Werbungskosten für die Wohnung ansetzen oder muss ich das auf 2 Monate runterrechnen?
      Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte )
      Vorab schon vielen Dank!
      Liebe Grüße
      Die Aufteilung macht Dir ein Steuerberater, oder Du Dir selbst.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

        Naja... Scheint die ein paar Leute mit dem Hobby "einfachmalblödmachen" zu geben...
        Ich habe nur eine Frage gestellt! Es auf dieser Seite genügen Themen die in solch eine Richtung gehen! Besonders in dieser Unterkategorie! Aber ist wohl zu viel erwartet auf eine normale Frage auch eine normale Antwort zu bekommen...

        Kommentar


          #5
          AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

          Zitat von xXkatiXx Beitrag anzeigen
          Naja... Scheint die ein paar Leute mit dem Hobby "einfachmalblödmachen" zu geben...
          Ich habe nur eine Frage gestellt! Es auf dieser Seite genügen Themen die in solch eine Richtung gehen! Besonders in dieser Unterkategorie! Aber ist wohl zu viel erwartet auf eine normale Frage auch eine normale Antwort zu bekommen...
          Scheint die ein paar Leute mit dem Hobby "einfachmalblödmachen" zu geben...
          Diese Meinung kannst Du gern vertreten, ob du damit in diesem Anwenderforum weiterkommst, steht auf einem anderen Blatt.
          Jeder Jurist sagt Dir auf eine konkrete Frage: Es kommt drauf an. Und so konkret war Deine Frage nicht!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

            Ich zwinge ja keinen auf meine Frage zu antworten!
            Aber wenn ich am Anfang gleich schreibe ich bin hier neu und mir nicht Sucherin ich mit der Frage hier richtig bin... Warum müssen dann andere Mitglieder hier gleich so reagieren?
            Etwas in der Art "wir beschäftigen uns hier nicht mit solchen Themen" oder "wir wollen, können oder dürfen keine Aussage darüber machen" würde doch auch reichen. Aber jetzt weiß ich wenigstens was für Leute hier unterwegs sind!!!

            Kommentar


              #7
              AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

              Naja, Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
              Wir hier dürfen das einfach nicht.

              Ich würde dir auch zum Steuerberater raten, denn vielleicht ist das ganze mangels Einnahmeerzielungsabsicht auch gar nicht steuerlich relevant?
              Das kann Dur aber letztendlich nur der Steuerberater bzw das Finanzamt sagen.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

                Danke Elster-Tester!
                Das ist jetzt endlich mal eine nette und normale Antwort!
                Dachte es gibt sicherlich auch andere die diese Situation schon hatten und sagen können wie sie das gelöst haben.
                Das Steuerberatung den Struerberatern oder den Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten ist mir durchaus klar!
                Doch so wie ich hier schon gesehen habe gibt's doch einige die trotzdem auf Steuerfragen antworten. Vor allem sollte man ja eh nicht alles unreflektiert glauben was im Internet oder in Foren steht!
                Hab nach längerem Lesen in unterschiedlichen Themen schon gesehen, dass die allermeisten mit allgemeinen Fragen hier recht pampig behandelt werden.
                Aber ihr könnt doch solche Fragen sicherlich einfach vom einem Admin löschen lassen!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

                  Ich lehne mich mal aus dem Fenster und stelle eine wilde Vermutung an...
                  .. du hast die Wohnung von vornherein mit der Absicht erworben diese selber zu nutzen. Damit lag keine Einnahmeerzielungsabsicht vor und der Vorgang bleibt in der Steuererklärung komplett außen vor, ich würde es jedoch in einem extra Anschreiben erläutern. Alternativ erklärst du die Mieteinnahmen für die 2 Monate, dann aber auch nur die Aufwendungen für 2 Monate.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Eigentumswohnung vermietet gekauft dann selbst genutzt

                    Zitat von xXkatiXx Beitrag anzeigen
                    .........
                    Hab nach längerem Lesen in unterschiedlichen Themen schon gesehen, dass die allermeisten mit allgemeinen Fragen hier recht pampig behandelt werden.
                    Aber ihr könnt doch solche Fragen sicherlich einfach vom einem Admin löschen lassen!
                    Hallo xXkatiXx ,

                    viele erfahrene User sind hier schon seit einigen Jahren unterwegs und haben bei den unterschiedlichsten Sachverhalten Hilfe geleistet und tun es weiterhin.
                    Das Du nach knapp einem Tag Mitgliedschaft die obige Einschätzung abgeben kannst ist schon sehr verwunderlich.
                    Manchmal lassen die Fragesteller zu wenig Informationen zukommen und melden sich bei Nachfragen nicht mehr bzw. ob ihr Problem durch die Hinweise gelöst ist, so dass andere die das ähnliche Problem haben nicht mehr fragen müssten.

                    Tschüß

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X