Hallo zusammen,
ich bin noch ganz neu in diesem Forum und hoffe mal ich habe für meine Frage die richtige Kategorie erwischt. Sonst schon mal Entschuldigung dafür!!!
Nun zu meiner Frage / Problem
Ich bin seit September letzten Jahres im Besitz einer Eigentumswohnung. Diese habe ich vermietet gekauft und somit ja den Mietvertrag mit übernommen. Nachdem ich mich mit dem Mieter auf einen Aufhebungsvertrag geeignet hatte bin ich selbst eingezogen. Somit habe ich für September und Oktober Mieteinnahmen die 410€ übersteigen und bin verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im November und Dezember habe ich die Wohnung selbst genutzt.
Nun weiß ich zwar welche Kosten man bei einer vermieteten Eigentumswohnung absetzen kann und bei Selbstnutzung ja nur Handwerkerlöhne und hautnah Dienstleistungen erlaubt sind.
Mein Problem ist nur wie ich das zu trennen habe...
Darf ich z.B. Die Zinsen für das Darlen nur für die 2 vermieteten Monate als Werbungskosten angeben oder doch für September bis Dezember oder darf ich davon nichts absetzen?
Oder allgemein gefragt darf ich den Mieteinnahmen vom letzten Jahr (was ja nur 2 Monaten waren) die kompletten Ausgaben bzw. Werbungskosten für die Wohnung ansetzen oder muss ich das auf 2 Monate runterrechnen?
Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte )
Vorab schon vielen Dank!
Liebe Grüße
ich bin noch ganz neu in diesem Forum und hoffe mal ich habe für meine Frage die richtige Kategorie erwischt. Sonst schon mal Entschuldigung dafür!!!
Nun zu meiner Frage / Problem
Ich bin seit September letzten Jahres im Besitz einer Eigentumswohnung. Diese habe ich vermietet gekauft und somit ja den Mietvertrag mit übernommen. Nachdem ich mich mit dem Mieter auf einen Aufhebungsvertrag geeignet hatte bin ich selbst eingezogen. Somit habe ich für September und Oktober Mieteinnahmen die 410€ übersteigen und bin verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im November und Dezember habe ich die Wohnung selbst genutzt.
Nun weiß ich zwar welche Kosten man bei einer vermieteten Eigentumswohnung absetzen kann und bei Selbstnutzung ja nur Handwerkerlöhne und hautnah Dienstleistungen erlaubt sind.
Mein Problem ist nur wie ich das zu trennen habe...
Darf ich z.B. Die Zinsen für das Darlen nur für die 2 vermieteten Monate als Werbungskosten angeben oder doch für September bis Dezember oder darf ich davon nichts absetzen?
Oder allgemein gefragt darf ich den Mieteinnahmen vom letzten Jahr (was ja nur 2 Monaten waren) die kompletten Ausgaben bzw. Werbungskosten für die Wohnung ansetzen oder muss ich das auf 2 Monate runterrechnen?
Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte )
Vorab schon vielen Dank!
Liebe Grüße
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