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Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

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    Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

    Hallo liebe Community,

    ich bin zur Zeit mit meiner Steuererklärung beschäftigt und ziemlich verzweifelt. Zu meiner Person: Ich bin Auszubildender (Beamter) und übe außerdem eine selbständige Nebentätigkeit als Gästeführer aus. Wie man mir mitteilte, kann man diese selbständige Tätigkeit als Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EstG ansehen, da man mit der Tätigkeit auch einen pädagogischen Zweck erfüllt. Ferner liege ich mit meinen Einnahmen deutlich unter der erforderlichen Grenze von 2400 Euro. Allerdings gibt es auch Gegenmeinungen, die sagen dass ich mich nicht darauf berufen kann und daher eine Gewinn- und Verlustrechnung machen muss, um dort mit meinen Ausgaben meine Einnahmen zu schmälern, da diese sonst voll versteuert werden müssten. Problem: Ich hab keine Ausgaben hinsichtl. der selbständigen Tätigkeit.

    Meine Fragen:
    1. Welche der beiden Meinungen stimmt nun? Muss ich in jedem Fall eine Gewinn- und Verlustrechnung machen?
    2. Wie trage ich das Ganze in die Anlage S ein?

    Meine Idee: S. 2 Zeile Nr. 36 (Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit): 1500 Euro; davon steuerfrei behandelt: 1500, Rest enthalten in Zeile 4

    Und in Zeile 4 auf S. 1 der Anlage S: freiberufliche Tätigkeit als Gästeführer; Betrag (Gewinn): 0 Euro

    Stimmt das mit den 0 Euro? (1500 minus 1500= 0 Euro = Rest) oder muss ich trotzdem 1500 Euro als Gewinn angeben? Oder muss ich überhaupt was in Zeile 4 angeben??

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

    #2
    AW: Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

    Ob deine Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, ist eine steuerrechtliche Frage. Diese kann und darf dir nur ein Steuerberater beantworten bzw. das musst du mit deinem FA klären.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

      Beamtenschweiß zustimmend sehe ich schon starke Indizien, dass § 3 Nr. 26 EStG NICHT greift: Pädagogisch mag ja -vielleicht- sein, aber es muss ja auch im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation sein UND dort NICHT im Bereich eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Aber wie gesagt, das klärt im Einzelfall der Bearbeiter Deines Vertrauens.

      Wenn Du nach wie vor der Auffassung sein solltest, dass § 3 Nr. 26 EStG griffe, solltest Du das dem Bearbeiter sinnvollerweise belegen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

        Zitat von lektromanie Beitrag anzeigen
        2. Wie trage ich das Ganze in die Anlage S ein?

        Meine Idee: S. 2 Zeile Nr. 36 (Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit): 1500 Euro; davon steuerfrei behandelt: 1500, Rest enthalten in Zeile 4

        Und in Zeile 4 auf S. 1 der Anlage S: freiberufliche Tätigkeit als Gästeführer; Betrag (Gewinn): 0 Euro

        Stimmt das mit den 0 Euro? (1500 minus 1500= 0 Euro = Rest) oder muss ich trotzdem 1500 Euro als Gewinn angeben? Oder muss ich überhaupt was in Zeile 4 angeben??

        Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
        Um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen. Wenn es § 3 Nr. 26 ist, wäre es so richtig eingetragen.

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          #5
          AW: Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

          Danke für die Antworten. Ich weiss, dass es bei (mir unbekannten) Kollegen mit § 3 Nr. 26 EStG geklappt hat, daher kam ich ja erst auf diesen Paragraphen. Der Aufftraggeber ist auch eine juristische Person. Würde also passen.

          @ Kloebi: Also in Zeile Nr. 4 dann 0 Euro!?

          Dann würde ich es so abgeben.

          Muss ich eine Art Erläuterung hinzufügen, in der ich mich auf eben diesen Paragraphen beziehe? Oder erkennt das das FA von selbst?

          Tut mir Leid, wenn die Fragen so banal sind, aber es ist tatsächlich das erste Mal, dass ich es allein mache.

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            #6
            AW: Selbständige Nebentätigkeit in Anlage S

            ich würde schon erklären, was du da machst, dann kann dir keiner später vorwerfen, du hättest was verschwiegen. Ja. Wenn, dann Null in Zeile 4. Steuerpflichtig wären dann ja Null.

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