Hallo liebe Community,
ich bin zur Zeit mit meiner Steuererklärung beschäftigt und ziemlich verzweifelt. Zu meiner Person: Ich bin Auszubildender (Beamter) und übe außerdem eine selbständige Nebentätigkeit als Gästeführer aus. Wie man mir mitteilte, kann man diese selbständige Tätigkeit als Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EstG ansehen, da man mit der Tätigkeit auch einen pädagogischen Zweck erfüllt. Ferner liege ich mit meinen Einnahmen deutlich unter der erforderlichen Grenze von 2400 Euro. Allerdings gibt es auch Gegenmeinungen, die sagen dass ich mich nicht darauf berufen kann und daher eine Gewinn- und Verlustrechnung machen muss, um dort mit meinen Ausgaben meine Einnahmen zu schmälern, da diese sonst voll versteuert werden müssten. Problem: Ich hab keine Ausgaben hinsichtl. der selbständigen Tätigkeit.
Meine Fragen:
1. Welche der beiden Meinungen stimmt nun? Muss ich in jedem Fall eine Gewinn- und Verlustrechnung machen?
2. Wie trage ich das Ganze in die Anlage S ein?
Meine Idee: S. 2 Zeile Nr. 36 (Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit): 1500 Euro; davon steuerfrei behandelt: 1500, Rest enthalten in Zeile 4
Und in Zeile 4 auf S. 1 der Anlage S: freiberufliche Tätigkeit als Gästeführer; Betrag (Gewinn): 0 Euro
Stimmt das mit den 0 Euro? (1500 minus 1500= 0 Euro = Rest) oder muss ich trotzdem 1500 Euro als Gewinn angeben? Oder muss ich überhaupt was in Zeile 4 angeben??
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
ich bin zur Zeit mit meiner Steuererklärung beschäftigt und ziemlich verzweifelt. Zu meiner Person: Ich bin Auszubildender (Beamter) und übe außerdem eine selbständige Nebentätigkeit als Gästeführer aus. Wie man mir mitteilte, kann man diese selbständige Tätigkeit als Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EstG ansehen, da man mit der Tätigkeit auch einen pädagogischen Zweck erfüllt. Ferner liege ich mit meinen Einnahmen deutlich unter der erforderlichen Grenze von 2400 Euro. Allerdings gibt es auch Gegenmeinungen, die sagen dass ich mich nicht darauf berufen kann und daher eine Gewinn- und Verlustrechnung machen muss, um dort mit meinen Ausgaben meine Einnahmen zu schmälern, da diese sonst voll versteuert werden müssten. Problem: Ich hab keine Ausgaben hinsichtl. der selbständigen Tätigkeit.
Meine Fragen:
1. Welche der beiden Meinungen stimmt nun? Muss ich in jedem Fall eine Gewinn- und Verlustrechnung machen?
2. Wie trage ich das Ganze in die Anlage S ein?
Meine Idee: S. 2 Zeile Nr. 36 (Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit): 1500 Euro; davon steuerfrei behandelt: 1500, Rest enthalten in Zeile 4
Und in Zeile 4 auf S. 1 der Anlage S: freiberufliche Tätigkeit als Gästeführer; Betrag (Gewinn): 0 Euro
Stimmt das mit den 0 Euro? (1500 minus 1500= 0 Euro = Rest) oder muss ich trotzdem 1500 Euro als Gewinn angeben? Oder muss ich überhaupt was in Zeile 4 angeben??
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
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