Hi zusammen,
ich würde gerne noch nachträglich Studienkosten etc. als Werbungskosten geltend machen. Ich habe gelesen, dass man rückwirkend 7 Jahre Verlustfestellungen beantragen kann wenn keine EkSt Erklärung abgeben wurde. Das heißt ich würde gerne dies tun für eine Studienjahre 2008-2010. Jetzt meine Frage: Wie kann ich diese Verlustfeststellung beantragen? Schreibe ich einfach einen Brief an das FA mit einer Übersicht über die Kosten in den o.g. Jahren mit der Bitte um Verlustfestellung?
Danke im voraus
Gruß
Daniel
ich würde gerne noch nachträglich Studienkosten etc. als Werbungskosten geltend machen. Ich habe gelesen, dass man rückwirkend 7 Jahre Verlustfestellungen beantragen kann wenn keine EkSt Erklärung abgeben wurde. Das heißt ich würde gerne dies tun für eine Studienjahre 2008-2010. Jetzt meine Frage: Wie kann ich diese Verlustfeststellung beantragen? Schreibe ich einfach einen Brief an das FA mit einer Übersicht über die Kosten in den o.g. Jahren mit der Bitte um Verlustfestellung?
Danke im voraus
Gruß
Daniel
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