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Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

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    Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

    Hallo,
    ich hole zur Zeit meine Steuererklärungen für 2012 - 2014 nach.

    Im Jahr 2012 habe ich für einige Tage ALG 1 in Höhe von knapp unter 300 € bezogen (Übergangszeit zwischen zwei Jobs). Wo muss ich das nun genau eintragen? Ich habe schon nach Antworten gesucht, aber werde daraus nicht so wirklich schlau...
    Folgende Varianten habe ich durchprobiert:
    • Nur im Mantelbogen, Zeile 94 (Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) -> funktioniert
    • Nur in Anlage N, Zeile 29 (Andere Lohn-/ und Entgeltersatzleistungen) -> funktioniert, Steuererstattungsbetrag identisch zur ersten Variante (Wo ist der Unterschied?)
    • Im Mantelbogen und der Anlage N -> funktioniert nicht (ElsterFormular zeigt zwar keinen Eingabefehler an, kann aber die Steuer nicht berechnen)

    Welche der zwei funktionierenden Lösungen ist nun die "richtigere"?
    Und muss ich den Leistungsbescheid nochmal gesondert als Beleg ans FA schicken? Denn auf dem Bescheid steht ja schon, dass die Daten automatisch ans FA übermittelt wurden.

    2014 war ich leider das ganze Jahr über arbeitslos, habe also nur ALG 1 bekommen. Jetzt habe ich aber schon mehrmals gelesen, dass man zur Steuererklärung verpflichtet sei, wenn man mehr als 410 € Arbeitslosengeld im Jahr bekommt (was ja bei mir logischerweise der Fall war). Was hat das genau zu bedeuten? Das wurde mir weder von der AfA mitgeteilt, noch habe ich eine Aufforderung vom FA bekommen. Bringt das überhaupt etwas, wenn ich das ganze Jahr über nur Leistungen von der AfA bekommen habe?

    #2
    AW: Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

    Es gibt scheinbar immer wieder interessante Moden, z. B. posten heute die Leute, die kein Einkommen haben, und dafür die Einkommensteuererklärung machen. Da will ich gar nicht einhaken. Ich frag Dich also jetzt mal nur:

    Warum gibst Du eine Anlage N ab?

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      #3
      AW: Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

      Weil ich in 2012 ganz normales steuerpflichtiges Einkommen hatte. (Bis auf wenige Tage Arbeitslosengeld)

      Zu 2014: Da ich erst anfange, mich mit der Steuererklärung zu beschäftigen, informiere ich mich natürlich auch im Internet. Da bin ich zum Beispiel auf Artikel wie diesen gestoßen: http://www.steuerklassen.com/steuere...ng-arbeitslos/ oder auch auf dieses Thema aus dem Forum hier: https://www.elster.de/anwenderforum/...beitslosengeld
      Deswegen frage ich ja, weil mir das selber widersprüchlich erscheint.

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        #4
        AW: Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

        Also dann, in der Eingabehilfe zu ElsterFormular heißt es zu Zeile 29 der Anlage N in holprigem Deutsch:

        In den Zeilen 28 und 29 tragen Sie bitte die folgenden, nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn - Entgeltersatzleistungen einzutragen
        Damit sollte die Frage beantwortet sein.

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          #5
          AW: Frage zur Eingabe von Arbeitslosengeld

          Wenn Arbeitslohn bezogen wurde, ist der Eintrag in die Anlage N logischer als im Hauptvordruck. Für die Besteuerung ist es aber ohne Belang. Ein Doppeleintrag ist nicht zulässig!

          Dass auch im Hauptvordruck die Eintragung angeboten wird, macht Sinn, weil es ja auch Fälle gibt, in denen Bezieher von Lohnersatzleistungen im gesamten Jahr keinen Arbeitslohn erhalten und deshalb keine Anlage N brauchen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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