Hallo,
ich hole zur Zeit meine Steuererklärungen für 2012 - 2014 nach.
Im Jahr 2012 habe ich für einige Tage ALG 1 in Höhe von knapp unter 300 € bezogen (Übergangszeit zwischen zwei Jobs). Wo muss ich das nun genau eintragen? Ich habe schon nach Antworten gesucht, aber werde daraus nicht so wirklich schlau...
Folgende Varianten habe ich durchprobiert:
Welche der zwei funktionierenden Lösungen ist nun die "richtigere"?
Und muss ich den Leistungsbescheid nochmal gesondert als Beleg ans FA schicken? Denn auf dem Bescheid steht ja schon, dass die Daten automatisch ans FA übermittelt wurden.
2014 war ich leider das ganze Jahr über arbeitslos, habe also nur ALG 1 bekommen. Jetzt habe ich aber schon mehrmals gelesen, dass man zur Steuererklärung verpflichtet sei, wenn man mehr als 410 € Arbeitslosengeld im Jahr bekommt (was ja bei mir logischerweise der Fall war). Was hat das genau zu bedeuten? Das wurde mir weder von der AfA mitgeteilt, noch habe ich eine Aufforderung vom FA bekommen. Bringt das überhaupt etwas, wenn ich das ganze Jahr über nur Leistungen von der AfA bekommen habe?
ich hole zur Zeit meine Steuererklärungen für 2012 - 2014 nach.
Im Jahr 2012 habe ich für einige Tage ALG 1 in Höhe von knapp unter 300 € bezogen (Übergangszeit zwischen zwei Jobs). Wo muss ich das nun genau eintragen? Ich habe schon nach Antworten gesucht, aber werde daraus nicht so wirklich schlau...
Folgende Varianten habe ich durchprobiert:
- Nur im Mantelbogen, Zeile 94 (Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) -> funktioniert
- Nur in Anlage N, Zeile 29 (Andere Lohn-/ und Entgeltersatzleistungen) -> funktioniert, Steuererstattungsbetrag identisch zur ersten Variante (Wo ist der Unterschied?)
- Im Mantelbogen und der Anlage N -> funktioniert nicht (ElsterFormular zeigt zwar keinen Eingabefehler an, kann aber die Steuer nicht berechnen)
Welche der zwei funktionierenden Lösungen ist nun die "richtigere"?
Und muss ich den Leistungsbescheid nochmal gesondert als Beleg ans FA schicken? Denn auf dem Bescheid steht ja schon, dass die Daten automatisch ans FA übermittelt wurden.
2014 war ich leider das ganze Jahr über arbeitslos, habe also nur ALG 1 bekommen. Jetzt habe ich aber schon mehrmals gelesen, dass man zur Steuererklärung verpflichtet sei, wenn man mehr als 410 € Arbeitslosengeld im Jahr bekommt (was ja bei mir logischerweise der Fall war). Was hat das genau zu bedeuten? Das wurde mir weder von der AfA mitgeteilt, noch habe ich eine Aufforderung vom FA bekommen. Bringt das überhaupt etwas, wenn ich das ganze Jahr über nur Leistungen von der AfA bekommen habe?
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