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Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag / Arbeitnehmerpauschbetrag

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    Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag / Arbeitnehmerpauschbetrag

    Guten Morgen zusammen,

    es tut mir leid, so eine Frage stellen zu müssen, die für viele wahrscheinlich ziemlich banal ist, aber ich beschäftige mich leider noch nicht lange mit dem Thema Steuern ;-)

    Ich verstehe einfach nicht so richtig, was es mit Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag auf sich hat?!

    Freibetrag können möglich sein für z. B. Werbungskosten

    - und wenn diese Aufwendungen 600 Euro übersteigen, kann ein Freibetrag beantragt werden, richtig?
    - der Freibetrag kann nur so hoch sein, wie dieser den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigt, richtig?
    - der Freibetrag kann nur für das zweite oder weitere Dienstverhältnis eingetragen werden?

    Der Hinzurechnungsbetrag dagegen wird für das erste Dienstverhältnis eingetragen und zwar in der Höhe wie der Freibetrag des weiteren Dienstverhältnisses?

    "Dieses Verfahren ist kann nur dann angewendet werden, wenn der Lohn den der Arbeitnehmer aus seinem ersten Arbeitsverhältnis erhält, niedriger ist als der Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle."

    Was soll ich unter Eingangsbetrag verstehen?


    Arbeitnehmerpauschbetrag:
    - bis 1000 Euro in der Steuererklärung ohne Belege?
    - wird dieser Betrag in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, ohne diesen explizit anzugeben?
    - wenn meine Werbungskosten 1000 Euro übersteigen, dann muss ich das erst belegen?

    - wie wird der Arbeitnehmerpauschbetrag monatlich berücksichtigt? Wie verhält sich das dann in der Steuererklärung?


    Ihr glaubt gar nicht, wie dankbar ich euch wäre, wenn ihr mich aufklärt :-)

    Liebe Grüße, Ellie

    #2
    AW: Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag / Arbeitnehmerpauschbetrag

    Wenn sich jemand einen Freibetrag auf der Steuerklasse VI eintragen lässt, wird der entsprechende Betrag auf der anderen Steuerklasse (I; III, IV, V) hinzugerechnet.

    Eingangsbetrag ist der Betrag bis zu dessen Höhe keine Steuer anfällt.

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro ist beim Lohnsteuerabzug gezwölftelt in die monatliche Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

    Steuerfachgehilfen 1. Lehrjahr?

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      #3
      AW: Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag / Arbeitnehmerpauschbetrag

      Hallo Kloebi,
      ich bin momentan noch im Praktikum, aber ab September geht es los und ich möchte mich einfach etwas vorbereiten.

      Ich weiß schon mal ein ganzes Stückchen mehr, vielen Dank an dieser Stelle!

      Ist das richtig mit dem Freibetrag: sagen wir, Werbungskosten sind 1300 Euro. Also 1300 - Pauschbetrag von 1000 Euro = 300 Euro Freibetrag p.a. ? Denke zwar eher, wenn es so leicht geht, das es falsch ist, aber wenn ich nicht frage, weiß ich es trotzdem nicht :-)

      Wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag monatlich berücksichtigt wird, gibt man das in der Steuererklärung an?
      Weiß das FA automatisch, dass diese die Pauschale nicht mehr anzuwenden hat oder muss man das erwähnen?
      Und wenn kein monatlicher Pauschbetrag eingetragen ist, werden die 1000 Euro automatisch in der Steuererklärung gewährt?

      Momentan ist das Thema Steuern noch ein sehr dichtbewachsener Dschungel für mich!

      Besten Dank schon mal.

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        #4
        AW: Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag / Arbeitnehmerpauschbetrag

        Wenn Steuern ein Dschungel für dich sind, solltest du erstmal mit den Grundlagen anfangen, bevor du eher zusammenhanglos Detailfragen stellst.

        Begreife erst den Unterschied zwischen Einkommenbesteuerung und Lohnsteuerabzug, dann wirst du selber feststellen, dass Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte keinerlei Effekt auf die Einkommensteuer haben.

        Die Werbungskostenpauschale wird auf Arbeitslohn gewährt, sofern keine höheren Werbungskosten glaubhaft gemacht werden. Unabhängig davon, ob ein oder 365 gearbeitet wurde (abgesehen davon, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit durch die Pauschale nicht negativ werden können). Die gibt es automatisch, sie wird also nirgendwo eingetragen.

        Da die Lohnsteuer eine Monatssteuer ist, wird jeweils ein Zwölftel der WK-Pauschale berücksichtigt. Automatisch, auf der LSt-Karte eingetragen wird nur das, was über die Pauschale hinausgeht.

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