Guten Morgen zusammen,
es tut mir leid, so eine Frage stellen zu müssen, die für viele wahrscheinlich ziemlich banal ist, aber ich beschäftige mich leider noch nicht lange mit dem Thema Steuern ;-)
Ich verstehe einfach nicht so richtig, was es mit Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag auf sich hat?!
Freibetrag können möglich sein für z. B. Werbungskosten
- und wenn diese Aufwendungen 600 Euro übersteigen, kann ein Freibetrag beantragt werden, richtig?
- der Freibetrag kann nur so hoch sein, wie dieser den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigt, richtig?
- der Freibetrag kann nur für das zweite oder weitere Dienstverhältnis eingetragen werden?
Der Hinzurechnungsbetrag dagegen wird für das erste Dienstverhältnis eingetragen und zwar in der Höhe wie der Freibetrag des weiteren Dienstverhältnisses?
"Dieses Verfahren ist kann nur dann angewendet werden, wenn der Lohn den der Arbeitnehmer aus seinem ersten Arbeitsverhältnis erhält, niedriger ist als der Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle."
Was soll ich unter Eingangsbetrag verstehen?
Arbeitnehmerpauschbetrag:
- bis 1000 Euro in der Steuererklärung ohne Belege?
- wird dieser Betrag in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, ohne diesen explizit anzugeben?
- wenn meine Werbungskosten 1000 Euro übersteigen, dann muss ich das erst belegen?
- wie wird der Arbeitnehmerpauschbetrag monatlich berücksichtigt? Wie verhält sich das dann in der Steuererklärung?
Ihr glaubt gar nicht, wie dankbar ich euch wäre, wenn ihr mich aufklärt :-)
Liebe Grüße, Ellie
es tut mir leid, so eine Frage stellen zu müssen, die für viele wahrscheinlich ziemlich banal ist, aber ich beschäftige mich leider noch nicht lange mit dem Thema Steuern ;-)
Ich verstehe einfach nicht so richtig, was es mit Freibetrag - Hinzurechnungsbetrag auf sich hat?!
Freibetrag können möglich sein für z. B. Werbungskosten
- und wenn diese Aufwendungen 600 Euro übersteigen, kann ein Freibetrag beantragt werden, richtig?
- der Freibetrag kann nur so hoch sein, wie dieser den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigt, richtig?
- der Freibetrag kann nur für das zweite oder weitere Dienstverhältnis eingetragen werden?
Der Hinzurechnungsbetrag dagegen wird für das erste Dienstverhältnis eingetragen und zwar in der Höhe wie der Freibetrag des weiteren Dienstverhältnisses?
"Dieses Verfahren ist kann nur dann angewendet werden, wenn der Lohn den der Arbeitnehmer aus seinem ersten Arbeitsverhältnis erhält, niedriger ist als der Eingangsbetrag der entsprechenden Jahreslohnsteuertabelle."
Was soll ich unter Eingangsbetrag verstehen?
Arbeitnehmerpauschbetrag:
- bis 1000 Euro in der Steuererklärung ohne Belege?
- wird dieser Betrag in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, ohne diesen explizit anzugeben?
- wenn meine Werbungskosten 1000 Euro übersteigen, dann muss ich das erst belegen?
- wie wird der Arbeitnehmerpauschbetrag monatlich berücksichtigt? Wie verhält sich das dann in der Steuererklärung?
Ihr glaubt gar nicht, wie dankbar ich euch wäre, wenn ihr mich aufklärt :-)
Liebe Grüße, Ellie
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