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Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

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    Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    ich würde mich über Hinweise für meine Situation sehr freuen, damit ich entscheiden kann.

    Bisher hatten mein Ehepartner und ich Zusammenveranlagung, einer mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit, der andere mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

    Nun ist die Situation ganz anders: Der Partner mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit ist an einer Zusammenveranlagung nicht mehr interessiert, ist an der Abgabefrist seiner Einkommenssteuererklärung evtl. gar nicht interessiert.
    Der andere Ehepartner bin ich, also mit Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ich werde die Termine des Finanzamtes einhalten!

    Klar ist, dass ich keine 'Zusammenveranlagung' ankreuze, sondern die 'Einzelveranlagung'.
    Bisher war ich Lebenspartner B
    1. Frage: Mache ich nun bei 'Lebenspartner A' das Kreuz?

    Um näher bei meinen Kunden zu sein, zog ich in ein anderes Bundesland
    2. Frage: Schicke ich die Einkommenssteuererklärung mit EÜR und allem anderen an das Finanzamt in dem alten Bundesland (mit gesonderter Feststellung in Anlage S) oder an das Finanzamt im neuen Bundesland?

    Nun habe ich auch meinen Lebensmittelpunkt in dem neuen Bundesland, wir leben getrennt, die Scheidung läuft. Ich kann meine Einkommenssteuererklärung nicht mehr von meinem noch Ehe-Partner unterschreiben lassen.
    3. Frage: Sollte ich meine Erklärung an das Finanzamt in dem neuen Bundesland schicken, mich als steuerpflichtige Person angeben, und in einem Anschreiben auf die Steuernummern und das bisherige Finanzamt hinweisen?

    Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Erst denken - dann fragen.

    #2
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von jensen Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde mich über Hinweise für meine Situation sehr freuen, damit ich entscheiden kann.

    Bisher hatten mein Ehepartner und ich Zusammenveranlagung, einer mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit, der andere mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

    Nun ist die Situation ganz anders: Der Partner mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist an einer Zusammenveranlagung nicht mehr interessiert, ist an der Abgabefrist seiner Einkommenssteuererklärung evtl. gar nicht interessiert.
    Der andere Ehepartner bin ich, also mit Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ich werde die Termine des Finanzamtes einhalten!

    Klar ist, dass ich keine Zusammenveranlagung ankreuze, sondern die 'Einzelveranlagung'.
    Bisher war ich Lebenspartner B
    1. Frage: Mache ich nun bei Lebenspartner A das Kreuz?

    Um näher bei meinen Kunden zu sein, zog ich in ein anderes Bundesland
    2. Frage: Schicke ich die Einkommenssteuererklärung mit EÜR und allem anderen an das Finanzamt in dem alten Bundesland (mit gesonderter Feststellung in Anlage S) oder an das Finanzamt im neuen Bundesland?

    Nun habe ich auch meinen Lebensmittelpunkt in dem neuen Bundesland, wir leben getrennt, die Scheidung läuft. Ich kann meine Einkommenssteuererklärung nicht mehr von meinem noch Ehe-Partner unterschreiben lassen.
    3. Frage: Sollte ich meine Erklärung an das Finanzamt in dem neuen Bundesland schicken, mich als steuerpflichtige Person angeben, und in einem Anschreiben auf die Steuernummern und das bisherige Finanzamt hinweisen?

    Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Hallo,
    zu Frage 1.: Ja, Du bist nun A Steuerpflichtiger..

    zu Frage 2 und 3.: Ich würde an das alte Finanzamt mit der neuen Anschrift senden, das FA wird Deinen Fall dann abgeben.
    Du kannst natürlich auch an Dein "neues" FA senden (ich habe keine Steuernummer), ich würde aber davon abraten.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

      Hallo,

      vielen Dank für die prompte Antwort. Ich habe diese Angaben in der APP 'Steuerklärung' gleich ändern können.

      Schönen Abend noch!
      Erst denken - dann fragen.

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        #4
        AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

        Du kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.
        Mfg

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          #5
          AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Du kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.
          Eine Neuaufnahme geht natürlich schneller als eine "Aktenabgabe".
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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            #6
            AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Eine Neuaufnahme geht natürlich schneller als eine "Aktenabgabe".
            Darauf hat die Threaderstellerin so oder so keinen Einfluss.
            Mfg

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              #7
              AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Darauf hat die Threaderstellerin so oder so keinen Einfluss.
              Gewöhnlich wird das "alte" Finanzamt den Fall schneller loswerden wollen, als das "neue" ihn übernimmt.
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                Hallo,

                nun hab ich doch noch eine Frage zur Anlage S, Zeile 5:
                Sollte ich da das neue für mich zuständige Finanzamt eintragen?

                Ich hoffe nochmals auf kurze Antwort.
                Erst denken - dann fragen.

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                  #9
                  AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                  Da du neben deinen Wohnsitz auch deinen Betriebssitz verlegt hast, machst du keine gesonderte Feststellung, sondern nimmst Zeile 4.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                    Hallo,

                    ich habe jedoch zuerst mein Büro, dann meinen Wohnsitz verlegt. Dadurch hatte ich betrieblich bedingte Umzugskosten. Wie kann ich diese dem Finanzamt gegenüber begründen, wenn ich in Zeile 5 nichts eintrage?

                    Danke fürs Mitdenken.
                    Erst denken - dann fragen.

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                      #11
                      AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                      Schriftlich auf einem Beiblatt.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                        Nochmals danke!

                        MfG
                        Erst denken - dann fragen.

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                          #13
                          AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                          Hallo,

                          hab jetzt meine Erklärung nebst EÜR gesendet und ein Beiblatt geschrieben.

                          Nochmals zum Thema.
                          1. Wie wird es denn steuerlich sein? Könnten mir Nachteile, sprich Kosten, entstehen, wenn mein bald Ex nichts einreicht?

                          2. Wenn jemand einreichen muss und es nicht macht, wird doch geschätzt, soweit ich gehört habe.
                          Kann mir da steuerlich noch etwas angelastet werden?

                          3. Spielt der Termin der Scheidung eine Rolle, wenn ich für ihn noch mit zahlen muss?

                          MfG
                          Erst denken - dann fragen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                            Seit wann lebt Ihr denn dauernd getrennt ?
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

                              Steuerliche Beratung gibt's nur beim Steuerberater.

                              Ansonsten ist das Datum der Scheidung steuerrechtlich egal, da nur das Datum der Trennung maßgeblich ist.

                              Das Datum der Trennung sollte man dem Finanzamt mitteilen. Da gibt's extra ein Formular dafür.
                              Mfg

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