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Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von jensen Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ist das Datum der Trennung, das, was der Anwalt dem Familiengericht für die Scheidung mitteilt?

    MfG
    Nein, das Datum an dem ihr euch tatsächlich getrennt habt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von jensen Beitrag anzeigen
    das, was der Anwalt ... mitteilt?
    Der Zeitpunkt der Trennung ist im Scheidungsrecht ganz entscheidend.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ehesch..._(Deutschland)

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    ist das Datum der Trennung, das, was der Anwalt dem Familiengericht für die Scheidung mitteilt?

    MfG

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Steuerliche Beratung gibt's nur beim Steuerberater.

    Ansonsten ist das Datum der Scheidung steuerrechtlich egal, da nur das Datum der Trennung maßgeblich ist.

    Das Datum der Trennung sollte man dem Finanzamt mitteilen. Da gibt's extra ein Formular dafür.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Seit wann lebt Ihr denn dauernd getrennt ?

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    hab jetzt meine Erklärung nebst EÜR gesendet und ein Beiblatt geschrieben.

    Nochmals zum Thema.
    1. Wie wird es denn steuerlich sein? Könnten mir Nachteile, sprich Kosten, entstehen, wenn mein bald Ex nichts einreicht?

    2. Wenn jemand einreichen muss und es nicht macht, wird doch geschätzt, soweit ich gehört habe.
    Kann mir da steuerlich noch etwas angelastet werden?

    3. Spielt der Termin der Scheidung eine Rolle, wenn ich für ihn noch mit zahlen muss?

    MfG

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Nochmals danke!

    MfG

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Schriftlich auf einem Beiblatt.

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    ich habe jedoch zuerst mein Büro, dann meinen Wohnsitz verlegt. Dadurch hatte ich betrieblich bedingte Umzugskosten. Wie kann ich diese dem Finanzamt gegenüber begründen, wenn ich in Zeile 5 nichts eintrage?

    Danke fürs Mitdenken.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Da du neben deinen Wohnsitz auch deinen Betriebssitz verlegt hast, machst du keine gesonderte Feststellung, sondern nimmst Zeile 4.

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    nun hab ich doch noch eine Frage zur Anlage S, Zeile 5:
    Sollte ich da das neue für mich zuständige Finanzamt eintragen?

    Ich hoffe nochmals auf kurze Antwort.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Darauf hat die Threaderstellerin so oder so keinen Einfluss.
    Gewöhnlich wird das "alte" Finanzamt den Fall schneller loswerden wollen, als das "neue" ihn übernimmt.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
    Eine Neuaufnahme geht natürlich schneller als eine "Aktenabgabe".
    Darauf hat die Threaderstellerin so oder so keinen Einfluss.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Du kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.
    Eine Neuaufnahme geht natürlich schneller als eine "Aktenabgabe".

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Du kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.

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