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Verlustvortrag Berufseinstieg + Studium

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    Verlustvortrag Berufseinstieg + Studium

    Guten Morgen,

    In dieser Woche bin ich nach beendetem Studium in das Berufsleben eingestiegen und hätte nun eine Frage zum Verlustvortrag. Ist zwar noch rund ein halbes Jahr hin, bis ich die Steuer machen werde, doch mich interessiert die Frage schon jetzt.


    In den letzten Jahren habe ich jährlich meine Steuererklärung ausgefüllt, jedoch nie einen Verlust erzielt, da ich zu Hause gewohnt habe und dementsprechend zu wenig Werbungskosten erzielt habe (ich hatte einen Werksstudenten Job). Diese Woche bin ich in den Beruf eingestiegen und werde, da ich das erste halbe Jahr relativ wenig verdiene, (nahezu) meine gesamte Lohnsteuer zurückerhalten (ca. 1100€). Nun ist es so, dass ich bis zu Beginn des Jobs noch als Student eingeschrieben war und im April mit meiner Freundin zusammen gezogen bin. Während meiner letzten Studienmonate hatte ich keinen Nebenjob, dafür reichlich Werbungskosten (Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Umzugskosten, Schreibtisch, Büromaterial, Laptop, Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc.).

    Ist es daher sinnvoll, bei der 2015er Steuer erneut einen Antrag auf Verlust zu stellen oder ist dies nicht möglich, da ich sowieso die gesamte Lohnsteuer zurückerhalten werde?

    Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon einmal vorab.

    #2
    AW: Verlustvortrag Berufseinstieg + Studium

    Den Verlust sollte das FA automatisch feststellen, wenn sich bei der Veranlagung rausstelt, dass es einen Verlust gibt, also die Werbungskosten höher als die Einkünfte sind.

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      #3
      AW: Verlustvortrag Berufseinstieg + Studium

      Vielen Dank für deine Antwort! Dann brauch ich ja nichts extra ankreuzen.

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        #4
        AW: Verlustvortrag Berufseinstieg + Studium

        Dann brauch ich ja nichts extra ankreuzen.
        Unabhängig davon, dass ich bei den geschilderten Verhältnissen nicht glaube, dass wirklich ein Verlust entsteht, sollte man im Hauptvordruck auf Seite 4 in Zeile 93 eine 0 eintragen, um einen Verlustrücktrag sicher auszuschließen.

        Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt hierzu folgendes:

        Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2014 ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Jahr 2013 zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich.
        Der Verlustrücktrag nach 2013 für nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste) 2014 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 93 an, mit welchem Betrag Sie die Verluste zurücktragen wollen. Sollen die Verluste nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte "0" ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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