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Erst krank, dann Bezug von ALG I. trotzdem Steuererklärung????

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    Erst krank, dann Bezug von ALG I. trotzdem Steuererklärung????

    Hallo zusammen.

    Wie im Titel schon beschrieben, war ich vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 Arbeitsunfähig aufgrund einer Op mit langer Genesungszeit. Ab dem 01.08.2014 bekam ich Alg I und aufstockend Alg II bis 31.12.2014. Jetzt hat mich das Finanzamt aufgefordert, meine Steuererklärung abzugeben. Das kommt davon wenn man so naiv ist und denkt muss man ja nicht wenn man krank bzw. arbeitsunfähig war. Auf was muss ich dabei achten? Und reicht es, wenn ich das Krankengeld und Arbeitslosengeld angebe?

    #2
    AW: Erst krank, dann Bezug von ALG I. trotzdem Steuererklärung????

    Guten Tag Tendur,
    was hat nun Ihre Anfrage mit der Anwendung ELSTER zu schaffen?
    Worüber soll die Erklärung verfasst werden ElsterFormular oder ElsterOnline?
    Lesen Sie doch "einfach" die Hilfestellungen zu den einzelnen Zeilen in der Erklärung, denn Steuerberatung ist (zum gefühlten 1000sten Male) in diesem Forum nicht gestattet!
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Erst krank, dann Bezug von ALG I. trotzdem Steuererklärung????

      Das FA weiß ja nichts von deiner Krankheit und ALG I. Vielmehr geht der FA-Computer vom Vorjahr aus. Teile das mit, vielleicht reicht das.

      Kommentar


        #4
        AW: Erst krank, dann Bezug von ALG I. trotzdem Steuererklärung????

        Ein Telefonat kann manchmal Wunder bewirken; )
        Mfg

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