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    Umsatzsteuer ID

    Kurz aber kompliziert:

    Teil1

    Kann man mit der Umsatzsteuer ID beim zuständigen Amt anfragen wieviel man mit dieser Nummer im Jahre x in der EU eingekauft hat?
    Warum?
    Manch einer hat nur sehr wenige solcher Einkäufe und ist sich nicht sicher ob er auch alle Rechnungen fein aufgehoben hat bzw. notiert hat.

    Teil 2

    Angenommen man optiert normalerweise zur 25a Diff.Besteuerung.
    Nun wären 85% aller Einkäufe auch so wie der § es vorschreibt.
    5% wären mit Steuer ID (10% Drittland, das später).
    Grund: die Länder haben eine Steuer von weit über 20%.
    Die Idee ist, die Waren in Deutschland mit 19% nachzuversteuern.
    Begründung: es ist nur ein kleiner Anteil und sonst müsste man Artikel trennen. Was wiederum auf der Rechnung nicht geht, wenn 'Bundles' gekauft werden oder die Artikel nur gemischt werden. Oder man den identischen Artikel einmal von privat und einmal mit VAT ID Einkauf hat. Gibst da nicht sowas, dass der kleinere Posten das Los des größeren teilen muss?
    Daher auch das nachversteuern. Denn dann kann man auf diese Vorsteuer in der Erklärung verzichten und die Artikel in die Diff-Best. nehmen. kommt unterm Strich das gleiche raus.
    Wann müsste die Nachversteuerung passieren? Beim Kauf oder bei der Steuererklärung.

    Ach ja, ist mir mein zustündiges Finanzamt zu dieser Frage antwortpflichtig?
    Zuletzt geändert von pinkpaul; 17.08.2015, 02:45.

    #2
    AW: Umsatzsteuer ID

    Teil 1) Nein
    Teil 2) für Steuerberatung ist ein Steuerberater zuständig.
    Mfg

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      #3
      AW: Umsatzsteuer ID

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Teil 1) Nein
      doch kann man. eben gemacht.... tzzz

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        #4
        AW: Umsatzsteuer ID

        Hallo pinkpaul,

        zu 1.) das das Finanzamt das kann steht außer Frage. Inwieweit das Finanzamt dazu verpflichtet ist eine andere Frage.
        Der Unternehmer ist verpflichtet ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen und die Umsätze entsprechend zu erklären.

        zu 2.) das Finanzamt ersetzt nicht den Steuerberater. Man kann natürlich auch einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen, da musst du aber schon einen Lösungsvorschlag machen und das Finanzamt bewertet dies dann.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer ID

          Danke sehr.
          auf jeden Fall eine angenehmere und korrektere Antwort als davor.

          zu1
          denn der Herr Elster-Tester meinte ja, es ginge nicht.
          die Verpflichtung war ja kein Thema

          zu2
          Die Sache ist so selten, dass ich bisher bei 2 Steuerberatern ein erfolgloses Erstgespräch hatte.
          Im Netz ist bis auf unterschiedliche Beispiele auch nicht fündig geworden.
          (ich meine zusätzlich auch meine anderen Fragen)

          speziell hier ging es ja um eine Ausnahmeregelung wo mir nur das FA helfen kann - keine St.-Be.
          die wollen 1000e Euros für Dinge (Ausfüllen der Erklärungen) die man in wenigen Stunden selber machen kann.

          Danke für den Hinweis mit dem Lösungsansatz. denn der erste Versuch wurde von meinem FA abgelehnt - weil er nicht verstanden wurde.

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuer ID

            Nur um das mal zusammenzufassen: Du brauchst Hilfe vom Amt, weil Berater das nicht können ?

            Ich finde das schon etwas unfair. Berater sind sicherlich nicht billig. Aber wenn das alles so einfach ist und die 1000e Euros dafür nehmen, dann müsstest du ja alles alleine machen können. Kannst du aber offenbar nicht, oder ?

            Und dann die Aussage zum Amt. Frei übersetzt: "Die lehnen das ab, weil sie es nicht verstehen."

            Also am Ende sind Amt und Berater dumm oder zu teuer. Da fragt man sich, warum dir ein Anwenderforum für eine Software weiterhelfen sollte...
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #7
              AW: Umsatzsteuer ID

              Was bist du denn für einer? Wie kann man denn die Aussagen soweit weginterpretieren wie du???

              Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
              Nur um das mal zusammenzufassen: Du brauchst Hilfe vom Amt, weil Berater das nicht können ?
              Jein, meine Frage war nur, ob sowas möglich ist, sprich, das FA für sowas Ausnahmeregelungen machen kann. Da geht es nicht um die Regel, die überall steht. Und fragen muss man dazu schließlich den Steuerzahler ob sich da einer findet, der damit schon mal Erfahrungen hatte.
              Das einzig war meine Intention der Fragen!

              Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
              Ich finde das schon etwas unfair. Berater sind sicherlich nicht billig. Aber wenn das alles so einfach ist und die 1000e Euros dafür nehmen, dann müsstest du ja alles alleine machen können. Kannst du aber offenbar nicht, oder ?
              Wo steht dass ich das, was Steuerberater für 1000e Euros eintragen, nicht kann?
              Explizit steht da in Klammern um was es geht (Erklärungen - sprich USt-; Einkommen- usw.) und dass das jeder selber kann. Da gings gar nicht um mein Problem. Das war ein Nebenbeispiel zum Hinweis, dass man sich an den Steuerberater wenden solle.
              Habe ich gemacht, in 2 Erstberatungen bei 2 verschiedenen. Denen ist sowas nahezu egal, die wollen Mandanten wo sie für - siehe oben - fertige Zahlen eintragen können. Mein Problem ist aber bevor die Zahlen fertig sind.

              Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
              Und dann die Aussage zum Amt. Frei übersetzt: "Die lehnen das ab, weil sie es nicht verstehen."

              Also am Ende sind Amt und Berater dumm oder zu teuer. Da fragt man sich, warum dir ein Anwenderforum für eine Software weiterhelfen sollte...
              Das irgendjemand zu dumm ist behauptest einzig und allein du. Dumm sein ist nicht gleich, sich mit einer seltenen Thematik nicht auszukennen.

              Warum Anwenderforum für Steuersoftware? Siehe weiter oben, Erfahrungen Betroffener.

              Und noch ein Punkt deiner seltsamen Interpretation: Ich habe einen Versuch gemacht, Punkt 2 als Ausnahme anzufragen. Dieser Versuch wurde nicht verstanden. Das kann vielerlei Gründe haben, oder?? Da ich mich auf holzgoes Beitrag bezogen habe und auch hier IN DER GLEICHEN ZEILE dies erwähnt habe, ging es darum, dass man doch auch gleich einen Lösungsvorschlag anbieten sollte.


              Wie kann man denn in so wenigen Zeilen, mindestens fünf Aussagen entweder absichtlich falsch interpretieren?

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                #8
                AW: Umsatzsteuer ID

                Dann lass ich mal das Interpretieren und wünsche dir viel Erfolg bei der Lösung des deines Problems.

                Bitte sei so nett und mache dies nicht über dieses Forum, denn dafür ist es ausdrücklich nicht da.
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer ID

                  joa habe ich schon verstanden - also dass ich hier nicht richtig bin. Auch wenn mir Google bei der Differenzbesteuerung/Gesamtdifferenz genau dieses Forum mit dem anderen Fraganten angezeigt hat

                  eine Lösung gibt es ja, die wenigen Warenwerte regelversteuern
                  (nur genau das will ich ja umgehen, wegen Mehraufwand)
                  aber wahrscheinlich hast du auch hier mehr in das Problem reininterpretiert oder gar völlig anders, als es ist *räusper* und *tzzz* und "Danke für die Mühe" und schönen Tag noch.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer ID

                    Dafür hätte ich mich ja inhaltlich mit deinem Rechtsproblem auseinandersetzen müssen, nicht wahr ?
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer ID

                      Entschuldige, pinkpaul, aber mit Deiner spontanen Antwort

                      Zitat von pinkpaul Beitrag anzeigen
                      Jein
                      hast Du JamesBondoo7 eigentlich bestätigt ;D

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuer ID

                        Ich hätte da mal eine Rückfrage zu 1)

                        Wurde dir vom FA gesagt, dass sie über deine USt-ID deine gesamten innergemeinschaftlichen Erwerbe anfragen können?
                        Nach meinem Kenntnisstand (in Bezug auf USt wohl schon etwas veraltet) kann das FA nur die Umsätze abfragen, welche du in deinen USTVA bereits angemeldet hattest.

                        Ansonsten kann ich meinen Vorpostern jedoch nur zustimmen, dies ist ein Thema für einen fachkundigen Stb und nix für das Forum.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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