Kurz aber kompliziert:
Teil1
Kann man mit der Umsatzsteuer ID beim zuständigen Amt anfragen wieviel man mit dieser Nummer im Jahre x in der EU eingekauft hat?
Warum?
Manch einer hat nur sehr wenige solcher Einkäufe und ist sich nicht sicher ob er auch alle Rechnungen fein aufgehoben hat bzw. notiert hat.
Teil 2
Angenommen man optiert normalerweise zur 25a Diff.Besteuerung.
Nun wären 85% aller Einkäufe auch so wie der § es vorschreibt.
5% wären mit Steuer ID (10% Drittland, das später).
Grund: die Länder haben eine Steuer von weit über 20%.
Die Idee ist, die Waren in Deutschland mit 19% nachzuversteuern.
Begründung: es ist nur ein kleiner Anteil und sonst müsste man Artikel trennen. Was wiederum auf der Rechnung nicht geht, wenn 'Bundles' gekauft werden oder die Artikel nur gemischt werden. Oder man den identischen Artikel einmal von privat und einmal mit VAT ID Einkauf hat. Gibst da nicht sowas, dass der kleinere Posten das Los des größeren teilen muss?
Daher auch das nachversteuern. Denn dann kann man auf diese Vorsteuer in der Erklärung verzichten und die Artikel in die Diff-Best. nehmen. kommt unterm Strich das gleiche raus.
Wann müsste die Nachversteuerung passieren? Beim Kauf oder bei der Steuererklärung.
Ach ja, ist mir mein zustündiges Finanzamt zu dieser Frage antwortpflichtig?
Teil1
Kann man mit der Umsatzsteuer ID beim zuständigen Amt anfragen wieviel man mit dieser Nummer im Jahre x in der EU eingekauft hat?
Warum?
Manch einer hat nur sehr wenige solcher Einkäufe und ist sich nicht sicher ob er auch alle Rechnungen fein aufgehoben hat bzw. notiert hat.
Teil 2
Angenommen man optiert normalerweise zur 25a Diff.Besteuerung.
Nun wären 85% aller Einkäufe auch so wie der § es vorschreibt.
5% wären mit Steuer ID (10% Drittland, das später).
Grund: die Länder haben eine Steuer von weit über 20%.
Die Idee ist, die Waren in Deutschland mit 19% nachzuversteuern.
Begründung: es ist nur ein kleiner Anteil und sonst müsste man Artikel trennen. Was wiederum auf der Rechnung nicht geht, wenn 'Bundles' gekauft werden oder die Artikel nur gemischt werden. Oder man den identischen Artikel einmal von privat und einmal mit VAT ID Einkauf hat. Gibst da nicht sowas, dass der kleinere Posten das Los des größeren teilen muss?
Daher auch das nachversteuern. Denn dann kann man auf diese Vorsteuer in der Erklärung verzichten und die Artikel in die Diff-Best. nehmen. kommt unterm Strich das gleiche raus.
Wann müsste die Nachversteuerung passieren? Beim Kauf oder bei der Steuererklärung.
Ach ja, ist mir mein zustündiges Finanzamt zu dieser Frage antwortpflichtig?
Kommentar