Hallo,
folgende Ausgangssituation:
wir haben seit 10 Jahren eine Photovoltaikanlage. Die Erträge liegen sehr deutlich unter der Kleinunternehmergrenze, dennoch haben wir seinerzeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Insofern sind wir vorzugssteuerabzugsberechtigt, erhalten vom Energieversorger Mwst, die wir über die Umsatzsteuerklärung sauber ans Finanzamt abführen.
Ferner vermieten wir über eine Bed&Breakfastagentur ein Gästerzimmer. Das ganze auch mit sehr geringen Umsätzen.
Allerdings macht das Finanzamt geltend, dass wir auch hier für die Übernachtungen in den letzten Jahren Umsatzsteuer abführen müssten, obwohl wir für die Vermietung kein Gewerbe angemeldet haben (ist auch nicht nötig) und sowohl bezogen auf die reine Vermietung also auch in Summe mit den Erträgen der PV-Anlage unter den 17.500 EUR bleiben.
Bleibt die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten Jahre (bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit) die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung zu erklären, um der Besteuerung zu entgehen. Was ist dann aber mit den bereits eingereichten Vorsteuerabzügen und Umsatzsteuererklärungen. Werden die dann nachträglich korrigiert? Kann das ganze also eventuell nach hinten losgehen? Ist es ggf. günstiger, die Steuern nachzuzahlen?
(versehentlich unter ElsterPortal gepostet, bitte dort löschen)
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wir haben seit 10 Jahren eine Photovoltaikanlage. Die Erträge liegen sehr deutlich unter der Kleinunternehmergrenze, dennoch haben wir seinerzeit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Insofern sind wir vorzugssteuerabzugsberechtigt, erhalten vom Energieversorger Mwst, die wir über die Umsatzsteuerklärung sauber ans Finanzamt abführen.
Ferner vermieten wir über eine Bed&Breakfastagentur ein Gästerzimmer. Das ganze auch mit sehr geringen Umsätzen.
Allerdings macht das Finanzamt geltend, dass wir auch hier für die Übernachtungen in den letzten Jahren Umsatzsteuer abführen müssten, obwohl wir für die Vermietung kein Gewerbe angemeldet haben (ist auch nicht nötig) und sowohl bezogen auf die reine Vermietung also auch in Summe mit den Erträgen der PV-Anlage unter den 17.500 EUR bleiben.
Bleibt die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten Jahre (bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit) die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung zu erklären, um der Besteuerung zu entgehen. Was ist dann aber mit den bereits eingereichten Vorsteuerabzügen und Umsatzsteuererklärungen. Werden die dann nachträglich korrigiert? Kann das ganze also eventuell nach hinten losgehen? Ist es ggf. günstiger, die Steuern nachzuzahlen?
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