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Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglich?

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    Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglich?

    Hallo User,

    zur o.g. Fragestellung folgende Infos:
    - Meine Tochter ist 14 Jahre, also minderjährig (die Regeln für Ausbildung Volljähriger sind mir klar... ;-) )
    - Sie besucht nun eine Artistenschule, die regulär als einjährige Berufsfachschule zugelassen ist
    - Der Monatsbetrag besteht aus drei Komponenten: Verpflegung/Unterkunft/Unterricht incl. Betreuung.

    Dazu kommen die Kosten der Wochenendheimreisen alle zwei Wochen.

    Meine Frage: können wir Eltern diese oder einen Teil dieser Kosten in der eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen?
    In Anlage KIND steht ja dick, dass die dort anzugebenen Ausbildungskosten sich auf VOLLjährige Kinder beziehen. Oder sehe ich da etwas falsch?

    Eine Antwort wäre toll - bin neu hier und hoffe, die Frage im richtigen Bereich plaziert zu haben.

    Besten Dank!

    #2
    AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

    Hallo,
    die Anfrage ist in diesem Forum (zur Anwendung ELSTER) nicht richtig platziert, da steuerliche Beratung nicht gestattet und nur den steuerberatenden Berufen gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

      Bei minderjährigen Kindern gilt der Aufwand für Lebenshaltung und Ausbildung in der Regel durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag als abgegolten.

      Kosten für die Kinderbetreuung können nur bis zum 14.Geburtstag zusätzlich geltend gemacht werden. Eventuell kann Schulgeld steuermindernd geltend gemacht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

        Sorry, stimmt. Hab andere Verläufe angesehen, das sah tw. schon nach "Steuerfragen" aus, aber korrekt. Danke für die zweite Antwort, die mir weiterhilft... ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

          Hallo,

          Zitat:
          In Anlage KIND steht ja dick, dass die dort anzugebenen Ausbildungskosten sich auf VOLLjährige Kinder beziehen. Oder sehe ich da etwas falsch?-

          Da siehst du etwas falsch.
          In der Anlage KInd kannst du NIRGENDS Ausbildungskosten (egal ob Minderjährig oder volljährig) angeben.
          Das einzige was du geltend machen kannst ist ein Pauschbetrag von 924 € / Jahr - 77€ / Monat für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes.
          Der Rest der Kosten ist, wie schon vorher erwähnt, durch den Bezug von KG abgegolten

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

            Hallo FIGUL,

            Schulgeld, dass unter bestimmten Voraussetzungen in Zeile 61 der Anlage Kind geltend gemacht werden kann, würde ich persönlich jetzt schon zu den Ausbildungskosten rechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Hallo FIGUL,

              Schulgeld, dass unter bestimmten Voraussetzungen in Zeile 61 der Anlage Kind geltend gemacht werden kann, würde ich persönlich jetzt schon zu den Ausbildungskosten rechnen.
              Eine Berufsschule fällt meines Wissens nicht unter das begünstigte Schulgeld.
              Mfg

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                #8
                AW: Ausbildungskosten meines MINDERJÄHRIGEN Kindes als Sonderausgaben ansetzen möglic

                Eine Berufsschule fällt meines Wissens nicht unter das begünstigte Schulgeld.
                Welche Schulen jetzt konkret darunter fallen, ist dann wieder ein anderes Thema. Ich schrieb ja: "unter bestimmten Voraussetzungen"!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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