Hallo User,
zur o.g. Fragestellung folgende Infos:
- Meine Tochter ist 14 Jahre, also minderjährig (die Regeln für Ausbildung Volljähriger sind mir klar... ;-) )
- Sie besucht nun eine Artistenschule, die regulär als einjährige Berufsfachschule zugelassen ist
- Der Monatsbetrag besteht aus drei Komponenten: Verpflegung/Unterkunft/Unterricht incl. Betreuung.
Dazu kommen die Kosten der Wochenendheimreisen alle zwei Wochen.
Meine Frage: können wir Eltern diese oder einen Teil dieser Kosten in der eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen?
In Anlage KIND steht ja dick, dass die dort anzugebenen Ausbildungskosten sich auf VOLLjährige Kinder beziehen. Oder sehe ich da etwas falsch?
Eine Antwort wäre toll - bin neu hier und hoffe, die Frage im richtigen Bereich plaziert zu haben.
Besten Dank!
zur o.g. Fragestellung folgende Infos:
- Meine Tochter ist 14 Jahre, also minderjährig (die Regeln für Ausbildung Volljähriger sind mir klar... ;-) )
- Sie besucht nun eine Artistenschule, die regulär als einjährige Berufsfachschule zugelassen ist
- Der Monatsbetrag besteht aus drei Komponenten: Verpflegung/Unterkunft/Unterricht incl. Betreuung.
Dazu kommen die Kosten der Wochenendheimreisen alle zwei Wochen.
Meine Frage: können wir Eltern diese oder einen Teil dieser Kosten in der eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen?
In Anlage KIND steht ja dick, dass die dort anzugebenen Ausbildungskosten sich auf VOLLjährige Kinder beziehen. Oder sehe ich da etwas falsch?
Eine Antwort wäre toll - bin neu hier und hoffe, die Frage im richtigen Bereich plaziert zu haben.
Besten Dank!
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