Hallo zusammen,
ich bin sicher, dass die Frage hier irgendwo schon beantwortet wurde, aber nach langer Suche hier und über Google bin ich mir immer noch ziemlich unsicher.
Ich habe 2013 mein Master- (also Zweit-)Studium abgeschlossen und arbeite nun seitdem in Vollzeit. Die Kosten hierfür (nicht besonders viel, Semesterbeiträge plus ein paar Bücher) dürfte ich doch nun von den Steuern absetzen. Aber wie genau mach ich das? Ich hab für die Jahre des Studiums keine Steuererklärung abgegeben, meine Einkünfte waren jeweils im Bereich des Minijobs. 2013 habe ich meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen, da mein Arbeitseintritt erst Ende des Jahres war.
Seh ich das richtig, dass ich meinen Verlustvortrag nachträglich machen muss? Dafür dann die Lohnsteuererklärungen für die entsprechenden Jahre nachträglich ausfüllen und die Verluste jeweils fortführen? Da wäre das früheste Jahr 2011, die Kosten aus dem Wintersemester 2010/11 könnte ich damit also wohl nicht mehr geltend machen, richtig? Irgendwo hab ich aber auch gelesen, dass man effektiv eine Frist von 7 Jahren hat.
Sorry für die dämlichen Fragen, leider recherchier ich schon den ganzen Tag und bin immer noch nicht dahinter gekommen, wo ich jetzt wirklich die Kosten angegeben kann.
ich bin sicher, dass die Frage hier irgendwo schon beantwortet wurde, aber nach langer Suche hier und über Google bin ich mir immer noch ziemlich unsicher.
Ich habe 2013 mein Master- (also Zweit-)Studium abgeschlossen und arbeite nun seitdem in Vollzeit. Die Kosten hierfür (nicht besonders viel, Semesterbeiträge plus ein paar Bücher) dürfte ich doch nun von den Steuern absetzen. Aber wie genau mach ich das? Ich hab für die Jahre des Studiums keine Steuererklärung abgegeben, meine Einkünfte waren jeweils im Bereich des Minijobs. 2013 habe ich meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen, da mein Arbeitseintritt erst Ende des Jahres war.
Seh ich das richtig, dass ich meinen Verlustvortrag nachträglich machen muss? Dafür dann die Lohnsteuererklärungen für die entsprechenden Jahre nachträglich ausfüllen und die Verluste jeweils fortführen? Da wäre das früheste Jahr 2011, die Kosten aus dem Wintersemester 2010/11 könnte ich damit also wohl nicht mehr geltend machen, richtig? Irgendwo hab ich aber auch gelesen, dass man effektiv eine Frist von 7 Jahren hat.
Sorry für die dämlichen Fragen, leider recherchier ich schon den ganzen Tag und bin immer noch nicht dahinter gekommen, wo ich jetzt wirklich die Kosten angegeben kann.
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