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    Zweitstudium absetzen

    Hallo zusammen,
    ich bin sicher, dass die Frage hier irgendwo schon beantwortet wurde, aber nach langer Suche hier und über Google bin ich mir immer noch ziemlich unsicher.

    Ich habe 2013 mein Master- (also Zweit-)Studium abgeschlossen und arbeite nun seitdem in Vollzeit. Die Kosten hierfür (nicht besonders viel, Semesterbeiträge plus ein paar Bücher) dürfte ich doch nun von den Steuern absetzen. Aber wie genau mach ich das? Ich hab für die Jahre des Studiums keine Steuererklärung abgegeben, meine Einkünfte waren jeweils im Bereich des Minijobs. 2013 habe ich meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen, da mein Arbeitseintritt erst Ende des Jahres war.

    Seh ich das richtig, dass ich meinen Verlustvortrag nachträglich machen muss? Dafür dann die Lohnsteuererklärungen für die entsprechenden Jahre nachträglich ausfüllen und die Verluste jeweils fortführen? Da wäre das früheste Jahr 2011, die Kosten aus dem Wintersemester 2010/11 könnte ich damit also wohl nicht mehr geltend machen, richtig? Irgendwo hab ich aber auch gelesen, dass man effektiv eine Frist von 7 Jahren hat.

    Sorry für die dämlichen Fragen, leider recherchier ich schon den ganzen Tag und bin immer noch nicht dahinter gekommen, wo ich jetzt wirklich die Kosten angegeben kann.

    #2
    AW: Zweitstudium absetzen

    Ab 2011 geht das, frühere Jahre sind nach aktueller Rechtslage verjährt.

    Ein Minijob gehört nur dann nicht in die Erklärung, wenn er pauschal versteuert wurde. Wurde über Lohnsteuerklassen abgerechnet, muss er rein.

    Von wem hast du die Lohnsteuer 2013 zurückbekommen? Vom Arbeitgeber oder doch vom FA? Dann hättest du ja doch schon eine Erklärung abgegeben.

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      #3
      AW: Zweitstudium absetzen

      Hallo,

      falsches Unterforum.

      Anscheinend haben Studenten/innen auch Ex große Probleme mit dem Lesen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Zweitstudium absetzen

        Stimmt, für 2013 hab ich natürlich meine Steuererklärung abgegeben. Das heißt ich müsste noch für 2011 und 2012 nachträglich eine abgeben, da meine gesamten Kosten fürs Studium aufführen - und dann?
        Ich hab für das Jahr 2011 eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, für 2012 finde ich die gerade auf die Schnelle nicht, dürfte aber auch ans FA übermittelt worden sein.

        Wo geb ich aber denn die Kosten an? Bei Sonstige Werbungskosten? Und wie kann ich die Verluste nachtragen? Für 2013 wurde ja bereits die Steuererklärung abgegeben.

        Edit: In das Unterforum bin ich über einen älteren Thread zum gleichen Thema gelandet.

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          #5
          AW: Zweitstudium absetzen

          Seite 2 Anlage N, Fortbildungskosten.

          Ein Verlustvortrag kann aber nur entstehen, wenn die Ausgaben höher als die Einnahmen sind. Sollte dies zum 31.12.12 so sein, erfolgt zunächst eine Verrechnung mit 2013, auch wenn die Steuer schon Null ist.

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            #6
            AW: Zweitstudium absetzen

            2013 ist auch schon gelaufen, da geht nachträglich nichts mehr.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Zweitstudium absetzen

              Hallo Charlie24,

              richtig ist, dass 2013 keine Kosten mehr geltend gemacht werden können.

              Ein Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.12 wäre jedoch ein Grundlagenbescheid, aufgrund dessen 2013 und ggf. weitere Jahre diesbezüglich geändert werden könnten.

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                #8
                AW: Zweitstudium absetzen

                Hallo,

                kann mich mal jemand darüber aufklären, was das Ganze mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun hat?
                Ich bin schon ganz durcheinander. Kraut und Rüben

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Zweitstudium absetzen

                  Ok, das hab ich mir mittlerweile auch schon gedacht. Das heißt, wenn ich im Jahr 2011 etwa 1000 Euro Aufwendung für mein Studium hatte und pro Monat als HiWi 200 Euro verdient hab, kann ich überhaupt nichts absetzen? Hab jetzt einen ähnlichen Fall gefunden vom letzten Jahr. Mein Wissensstand war, dass man die Kosten aus dem Master für Studiengebühren, Laptop etc. später von der Steuer absetzen kann. Aber das scheint dann ja nur zu stimmen, wenn man in der Zeit max. einen Minijob hatte, der pauschal versteuert wurde.
                  (Hätte ich also reiche Eltern gehabt, die mir 6.000 Euro im Jahr für meine Privatuni + alle Lebenskosten zahlen, könnte ich jetzt 12.000 Euro von den Steuern absetzen?)

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                    #10
                    AW: Zweitstudium absetzen

                    richtig. Wobei von der Steuer absetzen auch schon wieder falsch ist. Richtig wäre dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

                    Das Word Verlustvortrag beinhaltet, dass man einen Verlust haben musste. Geringe positive Einkünfte sind kein Verlust.

                    Auch wenn das Unterforum falsch ist. Vielleicht kann einer der dazu Befähigten das in Allgemein verschieben.

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                      #11
                      AW: Zweitstudium absetzen

                      Hallo Manuel.Jot,

                      ich habs mal verschoben, weil du bist ja selber drüber gestolpert -> Themen die nicht ins Unterforum passen verwirren nur hilfesuchende User.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zweitstudium absetzen

                        Super, dankeschön!

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                          #13
                          AW: Zweitstudium absetzen

                          Danke! es wäre schon gut wenn man die Nachrichten genauer lesen würde.







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                          Zuletzt geändert von Deviru; 22.09.2015, 04:09.
                          Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.

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