Hi User,
habe dieses Jahr ein Häuschen mit PV-Anlage gekauft. Im Bezug auf die PV-Anlage habe ich mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden und bin somit Umsatz steuerpflichtig. Meine Frage ist, ob ich die Umsatzsteuer für Makler, Notar etc., waren beim Hauskauf erfoderlich, anteilig in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann (für die PV-Anlage)? Und wie gehe ich bei der Bewertung des Grundstücks vor? Verwende ich den vom Finanzamt bescheinigten Einheitswert, oder den Wert gemäß des Bescheids der Grunderwerbssteuer?
Vielen Dank im vor aus für fachlichen Rat.
Gruß
habe dieses Jahr ein Häuschen mit PV-Anlage gekauft. Im Bezug auf die PV-Anlage habe ich mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden und bin somit Umsatz steuerpflichtig. Meine Frage ist, ob ich die Umsatzsteuer für Makler, Notar etc., waren beim Hauskauf erfoderlich, anteilig in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann (für die PV-Anlage)? Und wie gehe ich bei der Bewertung des Grundstücks vor? Verwende ich den vom Finanzamt bescheinigten Einheitswert, oder den Wert gemäß des Bescheids der Grunderwerbssteuer?
Vielen Dank im vor aus für fachlichen Rat.
Gruß
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