Umsatzsteuer Voranmeldung

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  • ahnungslos2015
    Neuer Benutzer
    • 19.07.2015
    • 6

    #1

    Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hi User,
    habe dieses Jahr ein Häuschen mit PV-Anlage gekauft. Im Bezug auf die PV-Anlage habe ich mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden und bin somit Umsatz steuerpflichtig. Meine Frage ist, ob ich die Umsatzsteuer für Makler, Notar etc., waren beim Hauskauf erfoderlich, anteilig in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann (für die PV-Anlage)? Und wie gehe ich bei der Bewertung des Grundstücks vor? Verwende ich den vom Finanzamt bescheinigten Einheitswert, oder den Wert gemäß des Bescheids der Grunderwerbssteuer?

    Vielen Dank im vor aus für fachlichen Rat.
    Gruß
    Zuletzt geändert von ahnungslos2015; 14.09.2015, 18:23.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

    Und was hat das Ganze mit der elektronischen Lohnsteuerkarte zu tun?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

      Fachlichen Rat in Steuersachen gibt es beim Steuerberater und nicht hier im Forum.

      Das wäre nach deutschem Recht unzulässig, die gestellten Fragen haben außerdem mit den Elsteranwendungen, um die es hier geht, nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • eLekTr0Nn
        Neuer Benutzer
        • 12.09.2015
        • 5

        #4
        AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

        Ja, das ist richtig. unzulässig
        Zuletzt geändert von brauer; 21.09.2015, 06:27. Grund: Werbung entfernt.
        Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.

        Kommentar

        • JamesBondoo7
          Erfahrener Benutzer
          • 09.06.2009
          • 326

          #5
          AW: Umsatzsteuer Voranmeldung

          Dann mal ab zum Steuerberater. Wenn es so "lustig" wird wie bei Dachsanierungen im Zusammenhang mit einer PV-Anlage: Viel Spaß !
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

          Kommentar

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